Harmonisierung interner Market Claims Regeln

27.11.2018

Im Anschluss an die Ankündigung A17170 informiert Clearstream Banking1 die Kunden , dass mit Wirkung zum

3. Dezember 2018

die automatische Kompensation für interne Transaktionen für die folgenden Märkte nicht mehr zur Verfügung stehen wird, da auf diesen Märkten keine Claims angewandt werden.  

Argentinien

Georgien

Japan

Mexiko

Russland

Turkey

Armenien

Griechenland a

Kasachstan

Neuseeland

Südkorea

Ungarn

Bulgarien

Indonesien

Kolumbien

Philippines

Taiwan

Uruguay

China

Island

Kroatien

Polen

Thailand

Zypern

Dubai

Israel

Malaysia

Romania

Tschechische Republik


a. Gilt nur für ATHEXCSD-zugelassene Aktien.

Mit der Abschaffung der automatischen Kompensation für interne Transaktionen werden die Clearstream Banking Market Claims Regeln mit den Market Claims Regeln, die für inländische Transaktionen auf diesen Märkten gelten, harmonisiert.

Bridge-Transaktionen sind auf keinem Markt für Kompensationen berechtigt. Im Custody Market Claim Report werden Market Claims und Reverse Market Claims für interne und Bridge-Transaktionen für die oben genannten Märkte weiterhin nach CASG-Standards erkannt und daher mit dem Status "No compensation by Clearstream" gemeldet.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder an ihren Relationship Officer wenden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.