Belgien: OneClearstream Aktivierung für von BNB emittierte Schuldtitel – Besonderheiten für Asset Services

27.09.2018

Mit Wirkung zum

22. Oktober 2018

unterliegen mit der Aktivierung der OneClearstream Services für von der belgischen Nationalbank (BNB) emittierte Schuldtitel und in Ergänzung zu den bisherigen Kundemitteilungen (A18111, C18035, A18107) Asset Services den folgenden marktspezifischen Änderungen.

Bestandsbezogene Kapitalmaßnahmen (basierend auf abgewickelten Beständen

Für Kunden der Clearstream Banking AG1, die den OneClearstream Service nutzen, unterliegen bestandsbezogene Kapitalmaßnahmen den Services von OneClearstream, wie in den OneClearstream Functional Specifications beschrieben (z. B. Erträgniszahlungen aller Kapitalmaßnahmen in T2S, Asset Services-Instruktionen und Reporting im OneClearstream-Format und auf Unterkontoebene, die Verwendung der Unterkontosperre /851, Stimmbevollmächtigungsdienste). 

Die Services für Clearstream Banking S.A.2 Kunden3 bleiben unverändert.

Transaktionsbezogene Kapitalmaßnahmen (Market Claims, Transformationen und Käuferschutz)

Für Kunden von Clearstream Baking AG, die den OneClearstream Service nutzen, unterliegen die transaktionsbezogenen Kapitalmaßnahmen den Services von OneClearstream, wie in den OneClearstream Functional Specifications beschrieben (z. B. Erträgniszahlungen aller Market Claims in T2S, Asset Servicing-Reporting im OneClearstream-Format). 

Die Services für Clearstream Banking S.A. Kunden bleiben unverändert, mit Ausnahme von:

Market Claims

Market Claims bezüglich Inlandstransaktionen mit OneClearstream-Marktkontrahenten werden als gematchte Abwicklungsinstruktionen generiert.

Die Erkennungs- und Kompensationsregelungen für Market Claims bezüglich Inlandstransaktionen werden weiterhin an die Issuer-CSD-Bestimmungen angepasst:

  • Der Cum/Ex-Indikator wird nicht berücksichtigt, da dieser nur für Anteile (Aktien) gilt und nicht für den Nennwert. Alle Instruktionen werden als „Cum“ abgewickelt.
  • Market Claims werden auf Bruttobasis, ohne Steuerberichtigung abgewickelt.   

Weitere Information entnehmen Sie bitte unserem Market Link Guide.

Hinweis: Die Market Claims-Instruktionen werden bis 1. Dezember 2018 weiterhin nach einer erfolgreichen Zahlung der zugrundeliegenden Kapitalmaßnahme ausgelöst. Zu diesem Termin wird die Abhängigkeit aufgelöst, um die Market Claims-Regeln an die Marktpraxis anzupassen (C18037).

Transformationen

Erneute Instruktionen aufgrund von Transformationen bezüglich inländischen Transaktionen mit OneClearstream-Marktkontrahenten werden als gematchte Abwicklungsinstruktionen generiert.

Die Bestimmungen zur Erkennung, Stornierung und erneuten Instruktion von Transformationen bezüglich inländischen Transaktionen werden weiterhin an die Issuer-CSD-Bestimmungen angepasst.

Weitere Information entnehmen Sie bitte unserem Market Link Guide.

Käuferschutz

Clearstream Banking befolgt die Käuferschutz-Standards, indem der manuelle Käuferschutzmechanismus angewandt wird.

Der manuelle Käuferschutzmechanismus ist ein bilaterales Abkommen zwischen den Handelspartnern per manuellem Verfahren (keine Intervention der Marktinfrastruktur bezüglich des Austauschs der Käuferschutzinstruktionen).

Kunden müssen die beigefügte, CAJWG-konforme Vorlage "Buyer protection invocation (BPI) Template" verwenden, falls die gewünschte Kapitalmaßnahmenoption nicht die Standardoption ist. Die Vorlage muss vom Käufer um die entsprechenden Angaben ergänzt (z. B. Unternehmensreferenz, Option(en), Menge der Wertpapiere sowie die zugrunde liegende Transaktion) und direkt an den Käufer weitergeleitet werden. 

Es werden keine käuferschutzbezogenen Schlüsseldaten ausgewiesen, da diese vom Markt nicht zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Aktivierung des OneClearstream Service und Migration finden Sie auf der Clearstream Website unter Products and Services /  OneClearstream.

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

2. Clearstream Banking S.A. (CBL), mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.

3. Dazu gehören auch Kunden der Clearstream Banking AG mit 6er-Konten bei Clearstream Banking S.A.