Italien: Aussetzung der physischen Vertretung bei Hauptversammlungen

24.03.2020

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass die physische Vertretung bei Hauptversammlungen in Italien bis auf weiteres ausgesetzt wurde.

Die derzeit auf dem italienischen Markt angekündigte Anzahl von Hauptversammlungen steht noch aus, und mit der Veröffentlichung des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020 vom 17. März 2020, das außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahmen hinsichtlich der epidemiologischen Situation vorsieht.

Es ist jedoch zu beachten, dass die in dem Dekret vorgesehenen Ausnahmen nur für die bis zum 31. Juli 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt einberufenen Aktionärsversammlungen gelten, wenn der Ausnahmezustand in Italien andauert.

Wenn alternative Lösungen vorgeschlagen und von jeder emittierenden Gesellschaft offiziell bestätigt werden, wie z.B:

  • die Übertragung der Abstimmung an ihren Verwaltungsrat
  • die Verwendung von Korrespondenzabstimmungen entweder auf dem traditionellen Postweg oder durch elektronische Korrespondenz oder
  • Fernzugriff auf die Hauptversammlung

werden wir Sie über eine MT564 informieren.

Weitere Informationen

Wir werden die Situation weiterhin beobachten und die Kunden informieren, wenn weitere Nachrichten vom Markt eingehen.

Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.