Standard für die Meldung von Teilrückzahlungen mit Nominalreduktion für Rentenpapiere
Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden darauf aufmerksam machen, bei Meldungen von Teilrückzahlungen mit Nominalreduktion (Terminart 140) auf prozentbasierte Rentenpapiere nachfolgenden Standard ab dem
1. Oktober 2016
zu berücksichtigen und damit Clearstream Banking zu unterstützen, auch unter TARGET2-Securities (T2S) einen reibungslosen Abwicklungsprozess zu gewährleisten. Durch die Umstellung der Abrechnung von Prozent auf „Betrag pro kleinste Stückelung“ werden Rundungsdifferenzen in den jeweiligen Kundenbeständen und Stammdatenfeldern (kleinste Stückelung) vermieden, die sonst zu Settlementproblemen mit dem Start von T2S führen.
Die Zahlstellen, Emittenten sowie Berechnungsstellen (Calculation Agents) werden gebeten, CBF bei jeder Meldung die nachfolgend aufgeführten Informationen mitzuteilen.
Benötigte Informationen
Folgende Informationen sind an Clearstream Banking zu melden:
- ISIN
- Fälligkeit
- Zahlbarkeitstag
- Einlösungsbetrag (maximal zwei Nachkommastellen) pro bisherige Stückelung
- Währung
- Gesamtbetrag (Zahlstellen-Inkasso)
- bisherige Stückelung
- neue Stückelung
- Falls anwendbar: Pay down und Verlust-Anteil, als Betrag pro bisherige Stückelung
Art der Übermittlung
Kunden können die benötigten Informationen wie folgt bei Clearstream Banking einreichen:
E-Mail: new-issues-bonds@clearstream.com
Fax: +49-(0) 69-2 11-14323
Hinweis: Nutzen Sie zur Übermittlung der Daten bitte hauptsächlich E-Mail. Damit ist es CBF möglich, im Sinne der Kunden Prozesse und Datenqualität zu steigern, sowie Verzögerungen durch Rückfragen weitgehend zu vermeiden.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.