Jahresdepotauszüge 2019

10.02.2020

Clearstream Banking1 stellt den Kunden Depotauszüge und/oder Saldenmitteilungen der bei uns geführten Konten in unserem CBF Fileservice jeweils per Jahresende 2019 elektronisch bereit (siehe Kundenmitteilung D19060).

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Auszüge als von den Kunden genehmigt, wenn sie nicht innerhalb der Ausschlussfristen (ein Monat bei Saldenmitteilungen bzw. vier Monate bei Depotauszügen nach Zugang der Auszüge) eine schriftliche Mitteilung an

Clearstream Banking AG
Reconciliation Frankfurt Safekeeping
D-60485 Frankfurt am Main

senden.

Insbesondere bitten wir die Kunden um die Prüfung der Ausweisung von begebenen bzw. nicht begebenen Wertpapieren.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.