Norwegen: Neue Dokumentationsanforderungen für Entlastung und Befreiung der Quellensteuer
Reference
Im Anschluss an unsere Kundenmitteilungen A17092, A17149 und A17171 zu den neuen Dokumentationsanforderungen für die Quellensteuerbefreiung, die auf den 1. Januar 2019 verschoben wurden, möchte Clearstream Banking1 die Kunden darüber informieren, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2019
ein neues Verfahren für Kunden, die über Clearstream Banking von der Befreiung oder Entlastung der Quellensteuer auf Dividenden aus norwegischen Aktien profitieren möchten, gelten wird.
Das neue Verfahren ist eine Folge einer Änderung der norwegischen Gesetzgebung bezüglich der Dokumentations- und Zulassungsanforderungen.
Berechtigte Begünstigte
Die folgenden Arten von Begünstigten sind berechtigt, von einem ermäßigten Satz oder einer Befreiung der Quellensteuer zu profitieren:
Art des Begünstigten | Steuersatz |
Einwohner eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) | DBA Satz |
Ausländische Unternehmen des EWR, die für das Tax Exemption Model in Frage kommen | 0 % |
Internationale Organisationen und ausländische Regierungen | 0 % |
Dokumentationsanforderungen
Um für qualifizierte Begünstigte eine Entlastung oder Befreiung der Quellensteuer zu erhalten, müssen Kunden Clearstream Banking vor Ablauf der entsprechenden Fristen die folgenden Unterlagen vorlegen:
Formularanforderungen
One-Time-Certificate für norwegische Aktien
Das One-Time-Certificate (OTC) muss vom Clearstream Banking-Kunden ausgefüllt werden und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Teil 1 des OTC (Segregated account per beneficial owner) dient als Dauerauftrag, sofern alle anderen erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
Teil 2 des OTC (Omnibus account) verlangt, dass die Kunden Instruktionen pro Zahlung übermitteln (siehe Liste der Begünstigten).
Wichtig: Der Kunde muss ein OTC auswählen, entweder für Clearstream Banking S.A. (CBL) oder Clearstream Banking AG (CBF), wie für sein Konto anwendbar, das über die Creation-Plattform gehalten wird, d. h:
- CBF-Kunden mit 6er-Konten werden aufgefordert, die CBF-Version und
- CBL-Kunden mit 5-stelligem Konto die CBL-Version
zur Verfügung zu stellen.
Für CBF-Kunden mit 7-stelligen Konten, die über die CASCADE-Plattform gehalten werden, ist kein Steuerservice verfügbar.
Liste der Begünstigten – Norwegische Wertpapiere
Wenn der Clearstream Banking-Kunde mehrere Begünstigte der norwegischen Wertpapiere auf dem Konto (Omnibuskonto) hat, muss eine Liste der Begünstigten pro Zahlung elektronisch über die BO Upload Anwendung von Clearstream Banking hochgeladen werden.
Eine neue Version wird rechtzeitig veröffentlicht, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Ansässigkeitsbescheinigung
Die Ansässigkeitsbescheinigung muss im Original vorgelegt werden und die folgenden Anforderungen erfüllen:
- von der lokalen Steuerbehörde des Begünstigten ausgestellt sein
- den vollständigen Namen, die vollständige Anschrift und das Land des Steuerwohnsitzes des Begünstigten enthalten
- die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten
- bestätigen, dass der Begünstigte seinen Sitz in Übereinstimmung mit dem relevanten DBA mit Norwegen oder gegebenenfalls innerhalb des EWR hat
- bestätigen, dass die DBA-Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind, indem der entsprechende DBA-Artikel angegeben wird, nach dem der Begünstigte seinen Sitz in Norwegen oder gegebenenfalls innerhalb des EWR hat (erforderlich bei Inanspruchnahme von 0 % nach DBA – z.B. berechtigte niederländische Pensionsfonds oder britische Pensionssysteme)
- zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung nicht älter als drei Jahre sind sein
Diese bleibt nach den folgenden Richtlinien der norwegischen Steuerbehörde gültig:
- Allgemeine Regel: Drei Jahre nach dem letzten bestätigten Datum in einer Ansässigkeitsbescheinigung, d.h. dem Datum der Ausgabe plus drei (3) Jahre
- Ausnahme: Wenn sich die Ansässigkeitsbescheinigung auf einen bestimmten, zeitlich zurückliegenden Zeitraum bezieht, gilt diese ab dem letzten Tag des bestätigten Zeitraums plus drei (3) Jahre.
Bescheinigung
Die Bescheinigung muss im Original vorliegen und die folgenden Anforderungen erfüllen:
- von der lokalen Behörde oder einer anderen Behörde des Begünstigten ausgestellt sein, je nach dem betreffenden Unternehmen/Organisation
- den vollständigen Namen des Begünstigten enthalten
- die Rechtsform des Begünstigten als internationale Organisation oder ausländische Regierung, die für eine Steuerbefreiung in Betracht kommt, bestätigen
- zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung nicht älter als drei Jahre sind
Die Bescheinigung bleibt nach den folgenden Richtlinien der norwegischen Steuerbehörde gültig:
- Allgemeine Regel: Drei Jahre nach dem letzten bestätigten Datum in einer Bescheinigung, d.h. dem Datum der Ausgabe plus drei (3) Jahre
- Ausnahme: Wenn sich die Bescheinigung auf einen bestimmten, zeitlich zurückliegenden Zeitraum bezieht, gilt diese ab dem letzten Tag des bestätigten Zeitraums plus drei (3) Jahre.
Bescheinigung über den Begünstigten
Die Bescheinigung über den Begünstigten muss vom Begünstigten unterzeichnet werden und ist eine Bestätigung des Dividendenempfängers, dass er der Endbegünstigte der Dividende ist (d.h. kein weiterleitenden oder andere durchlaufendes Unternehmen).
Ein Original muss vorgelegt werden und gilt ab dem Datum der Unterzeichnung bis auf Widerruf.
Erklärung über den unveränderten Steuerstatus für Unternehmen, die eine Steuerbefreiung beanspruchen
Die Erklärung muss vom Begünstigten unterzeichnet werden und ist eine Bestätigung des Dividendenempfängers, dass sich seine Berechtigung zur Steuerbefreiung seit der Erteilung des Genehmigung durch die norwegischen Steuerbehörde nicht geändert hat.
Die Begünstigten sind ferner verpflichtet, in der Erklärung die Referenznummer der norwegischen Steuerbehörde anzugeben, die der Genehmigung zugeordnet ist. Ein solcher Verweis wird derzeit von der norwegischen Steuerbehörde in dem Schreiben unter "Our reference" angegeben.
Ein Original muss vorgelegt werden und darf zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung nicht älter als drei Jahre sein.
Allgemeine Regel: Gültig für drei Jahre ab Ausstellungsdatum/Unterschrift.
Erklärung über den unveränderten Steuerstatus für luxemburgische SICAVs, die als OGAW organisiert sind und eine Steuerbefreiung beanspruchen
Die Erklärung muss vom Begünstigten unterzeichnet werden und ist eine Bestätigung des Dividendenempfängers, dass sich seine Berechtigung zur Steuerbefreiung aufgrund seines Steuerstatus sich nicht geändert hat.
Ein Original muss vorgelegt werden und darf zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung nicht älter als drei Jahre sein.
Allgemeine Regel: Gültig für drei Jahre ab Ausstellungsdatum/Unterschrift.
Genehmigung der norwegischen Steuerbehörde
Die Genehmigung sollte Clearstream Banking zugestellt werden in Form von entweder:
- Ein Rückerstattungsentscheidungsschreiben der norwegischen Steuerbehörde
Das Rückerstattungsentscheidungsschreiben ist in Form eines Entscheidungsschreibens der norwegischen Steuerbehörde für einen früheren Rückerstattungsantrag vorzulegen.
ODER
- Ein Vorabgenehmigungsschreiben der norwegischen Steuerbehörde
Begünstigte Eigentümer, die von der norwegischen Steuerbehörde ein Vorabgenehmigungsschreiben einholen müssen, müssen dieses direkt bei der norwegischen Steuerbehörde beantragen.
Sowohl das Rückerstattungsentscheidungsschreiben als auch das Vorabgenehmigungsschreiben:
- bleiben bis auf Widerruf gültig (solange die tatsächlichen Bedingungen, auf denen die Genehmigung beruht, unverändert bleiben.
- können als Kopie zur Verfügung gestellt werden.
- müssen bestätigen, dass der Begünstigte entweder zu einem ermäßigten Steuersatz oder zur vollständigen Steuerbefreiung der Quellensteuer im Rahmen eines DBA, zur vollständigen Steuerbefreiung im Rahmen des norwegischen Tax Exemption Model (Steuergesetz, Abschnitt 2-38 Absatz 1 Litra I und Absatz 5) oder zur vollständigen Steuerbefreiung im Rahmen eines entsprechenden multilateralen Abkommens oder aus anderen Rechtsgründen berechtigt ist.
Wie beantragt man das Vorabgenehmigungsschreiben der norwegischen Steuerbehörde?
Clearstream Banking hilft nicht bei der Beschaffung des Vorabgenehmigungsschreibens.
Um das Vorabgenehmigungsschreiben der norwegischen Steuerbehörde anzufordern, müssen die Begünstigten je nach Status die folgenden Unterlagen vorlegen:
Unternehmen, die aufgrund eines DBA Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz oder eine Steuerbefreiung haben
- Antrag auf Genehmigung, um Anspruch auf einen reduzierten Kapitalertragssteuersatz aufgrund eines Steuerabkommens (siehe Anhang unten) zu haben und
- Sonstige Unterlagen, wie von der norwegischen Steuerbehörde im Antragsformular gefordert
Ausländische Unternehmen des EWR, die für das Tax Exemption Model in Frage kommen
- Antrag auf Genehmigung des Anspruchs auf 0% Kapitalertragssteuersatz nach der Tax Exemption Model (siehe Anhang) und
- Sonstige Unterlagen, wie von der norwegischen Steuerbehörde im Antragsformular gefordert
Internationale Organisationen und ausländische Regierungen, die für eine Steuerbefreiung in Betracht kommen
Es gibt kein offizielles Antragsformular, das von internationalen Organisationen und ausländischen Regierungen verwendet werden kann, wenn sie einen Antrag auf ein Vorgenehmigungsschreiben der norwegischen Steuerbehörde stellen.
Diese Unternehmen können stattdessen die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:
- Einen frei formatierte Antrag, in dem diese einen Verweis oder eine Kopie der multilateralen Übereinkommen oder Rechtsgründe enthalten, nach denen sie für eine solche Steuerbefreiung in Betracht kommen würden und
- Eine Zertifizierung/Identifikation, die nachweist, dass der Antragsteller die internationale Organisation (supranationale Einheit) oder die ausländische Regierung ist, für die sie sich ausgibt.
- Sonstige Unterlagen, die der Antragsteller relevant für die norwegischen Steuerbehörde halten kann.
Alle Anträge sind daher direkt vom Begünstigten oder seinem bevollmächtigten Vertreter bei der norwegischen Steuerbehörde unter der nachstehenden Adresse einzureichen:
Central Office – Foreign Tax Affairs
P.O. Box 8031
N-4068 Stavanger
Eine Vollmacht
Eine Vollmacht muss erteilt werden, wenn der Kunde oder ein Dritter ein Formular im Namen des Begünstigten ausfüllt und unterzeichnet.
Eine Kopie kann unter der Bedingung eingereicht werden, dass auf Anfrage ein Original zur Verfügung gestellt wird.
Frist
Die Fristen für die Einreichung der Dokumentation zur Erlangung einer Befreiung oder Entlastung der Quellensteuer auf Dividenden auf norwegische Aktien sind wie folgt:
Dokument | Frist für den Eingang bei Clearstream Banking |
One-Time-Certificate für norwegische Aktien | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Liste der Begünstigten – norwegische Wertpapiere | Ein Geschäftstag nach dem Stichtag jeder entsprechenden Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Ansässigkeitsbescheinigung | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Bescheinigung | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Bescheinigung über den Begünstigten | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Erklärung über den unveränderten Steuerstatus für Unternehmen, die eine Steuerbefreiung beanspruchen | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Erklärung über den unveränderten Steuerstatus für luxemburgische SICAVs, die als OGAW organisiert sind und eine Steuerbefreiung beanspruchen | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Genehmigungsschreiben der norwegischen Steuerbehörde | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
Vollmacht | Vier Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten Dividendenzahlung bis 10:00 Uhr MEZ |
TIN Anforderungen
Kunden sind verpflichtet, das genaue Format zu verwenden, wie es in der Ansässigkeitsbescheinigung oder in der Bescheinigung angegeben ist, wenn die Tax Identification Number (TIN) in der obigen Clearstream Banking-Dokumentation verlangt wird.
Auswirkungen auf Kunden
Das aktuelle Verfahren zu Quellensteuerbefreiung bleibt bis zum 31. Dezember 2018 gültig. Kunden wird jedoch dringend empfohlen, bereits jetzt die erforderlichen Genehmigungsschreiben für die betroffenen Unternehmen zu beantragen, um sicherzustellen, dass die Genehmigung durch die norwegischen Steuerbehörde rechtzeitig für das neue Verfahren, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, erteilt wird, da erwartet wird, dass die norwegischen Steuerbehörden eine große Anzahl von Anfragen erhalten.
Die Kunden werden darüber hinaus darüber informiert, dass die neuen Zertifizierungsvorlagen ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend sind und daher ab diesem Zeitpunkt die aktuellen Versionen von Clearstream Banking nicht mehr akzeptiert werden. Wenn Kunden die neuen Vorlagen und das neue Verfahren zur Entlastung oder Befreiung der Quellensteuer nicht zur Zertifizierung verwenden, gilt der Standardsteuersatz für Dividenden aus norwegischen Aktien.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.