Reference
Clearstream Banking1 möchte die Kunden darüber informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
Kunden dürfen nur Steuerbescheinigungen für ihre aktivierten Clearstream Banking-Konten einreichen.
Auswirkungen auf Kunden
Steuerbescheinigungen, die von Kunden zur Erlangung von Quellensteuer, zügigen Rückerstattung oder Standardrückerstattung vorgelegt werden und für die das Kundenkonto in den Clearstream Banking-Systemen noch nicht aktiviert ist (d.h. Konten mit reserviertem Status), werden wie nachfolgend beschrieben abgelehnt:
- Zertifizierung für ein einzelnes Kundenkonto beantragt:
Die von Kunden für ein nicht aktiviertes Konto eingereichte Zertifizierung wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt. - Zertifizierung, die für mehrere Konten eingereicht wurde, wobei ein oder mehrere Konten, die auf dem Zertifizierung angegeben sind, noch nicht aktiviert sind:
Um den Kunden genügend Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben, wird Clearstream Banking eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 einräumen, in der Clearstream Banking weiterhin die für die im Zertifikat aufgeführten aktivierten Konten geltende Zertifizierung akzeptiert und somit nur die Zertifizierung für die nicht aktivierten Konten ablehnt.
In diesem Fall wird die Ablehnung der Zertifizierung für die nicht aktivierten Konten den Kunden jedoch per Einschreiben mitgeteilt, da die Clearstream Banking-Systeme keine anderen Kommunikationsmittel (z.B. SWIFT) für nicht aktivierte Konten zulassen.
Nach dem 1. Januar 2019 eingereichte und mit mehreren Kontonummern versehene Zertifizierungen, bei denen ein oder mehrere Konten noch nicht aktiviert sind, werden vollständig abgelehnt.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.