Reference
Ergänzend zum Taxflash T15028 vom 16. Juni 2015 möchte Clearstream Banking1 Kunden darüber informieren, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2016
persönliche Erträgnisse einem Pauschalsteuersatz von 15 % unterliegen. Infolgedessen wird außerdem der Standard-Quellensteuersatz auf alle ungarischen Wertpapiere (Schuldverschreibungen und Aktien) von derzeit 16 % auf 15 % gesenkt.
Hintergrund
Das ungarische Parlament hat am 15. Juni 2015 das Steuergesetz für 2016 verabschiedet. Die wesentliche Änderung, die das Steuerverfahren von Clearstream Banking betrifft, besteht in der Anwendung des neuen pauschalen Quellensteuersatzes von 15 % auf alle Zinsen und Dividendenausschüttungen an natürliche Personen. Juristische Personen sind weiterhin steuerbefreit.
Auswirkungen für Kunden
Die derzeit von Clearstream Banking angebotenen Steuerverfahren bleiben unverändert. Deshalb sollten Kunden folgenden Hinweis beachten:
Zinsen für ungarische Schuldverschreibungen, die auf den Namen von Clearstream Banking registriert sind, bleiben weiterhin von der Kapitalertragssteuer befreit, und es besteht kein Handlungsbedarf seitens der Kunden, um sicherzustellen, dass die Quellensteuervorabbefreiung angewandt wird.
Es liegt weiterhin in der Verantwortung der Endbegünstigten, die Einzelpersonen sind, über ihre jährliche Steuererklärung alle rechtlichen und regulativen Anforderungen durch die Gesetzgebung an ihrem Wohnsitz hinsichtlich aller im jeweiligen Kalenderjahr im Inland und Ausland erzielten Erträge einzuhalten. Clearstream Banking ist gegenüber den jeweiligen Steuerbehörden, einschließlich der von Ungarn, weder direkt noch indirekt haftbar, wenn dieser Pflicht seitens der einzelnen Endbegünstigten nicht nachgekommen wird.
Auf ungarische Aktien gezahlte Dividenden unterliegen einer Kapitalertragssteuer von 15 %. Erfolgt eine Einreichung der derzeit erforderlichen Bescheinigungen innerhalb den zutreffenden Fristen (siehe Kundenmitteilung A15056 vom 17. März 2015), können folgende ermäßigte Steuersätze erwirkt werden:
- 0 % für Endbegünstigte, die juristische Personen sind, ungeachtet ob in Ungarn ansässig oder nicht oder
- Durch Abkommen geregelter Steuersatz für Endbegünstigte, die natürliche Personen sind und gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen ihrem Wohnsitzland und Ungarn für einen reduzierten Quellensteuersatz berechtigt sind
Endbegünstigte, die natürliche Personen und in Ungarn ansässig sind, können weder eine Quellensteuervorabbefreiung erwirken noch die Kapitalertragssteuer über Clearstream Banking zurückfordern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.