Reference
Am 7. Juli 2015 genehmigte das österreichische Parlament das Steuerreformgesetz 2015/2016.
Mit Wirkung zum
1. Januar 2016
gelten die unten genannten österreichischen Kapitalertragsteuersätze:
Art der Erträgnisse | Vorheriger Kapitalertragsteuersatz Österreich – bis 31. Dezember 2015 | Kapitalertragsteuersatz Österreich ab 1. Januar 2016 |
Zins-/Kuponzahlungen für nichtansässige Einzelinvestoren (außerhalb der EU ab 1. Januar 2015)1 | 0 % | 27,5 % |
Zins-/Kuponzahlungen durch österreichische Kreditinstitute an ausländische Kreditinstitute | 0 % | 0 % |
Dividenden | 25 % | 27,5 % |
Erträgniszahlungen auf Genussscheine | 25 % | 27,5 % |
Hinweis: Die neuen Kapitalertragsteuersätze gelten für im Geschäftsjahr 2015 gezahlte Erträgnisse.
Auswirkungen auf Kunden
Die neue Verordnung resultiert hauptsächlich in einem erhöhten Steuersatz auf Dividenden oder Erträgniszahlungen auf Genussscheine und auf Schuldverschreibungen ausländischer Einzelinvestoren, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Zinsausschüttungen durch österreichische Kreditinstitute an ausländische Kreditinstitute bleiben durch das österreichische Steueränderungsgesetz unberührt und sind nach wie vor von der österreichischen Kapitalertragsteuer befreit.
Bitte beachten Sie, dass Clearstream Banking in Verhandlungen mit den österreichischen Steuerbehörden und der Verwahrstelle steht, um zu klären, ob künftige in Österreich entstehende Zinsausschüttungen, die von der Clearstream Banking-Verwahrstelle gezahlt werden, von dieser Regelung unberührt und deshalb von der österreichischen Kapitalertragsteuer befreit sind, wie in der Mitteilung A15029 vom 6. Februar 2015 angegeben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Bisher unterlagen Zinserträgnisse an ausländische Investoren in Österreich nicht der beschränkten Steuerpflicht und waren von der österreichischen Quellensteuer befreit.
2. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.