Ergänzend zum Taxflash T15041 vom 26. August 2015 möchte Clearstream Banking1 Kunden darüber informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
Clearstream Banking Anträge für eine zügige Rückerstattung für den dänischen Markt nicht mehr entgegennimmt und stattdessen nur noch Rückerstattungsanträge entsprechend dem Standardrückerstattungsverfahren akzeptiert.
Diese Kundenmitteilung erfolgt im Anschluss an die Bestätigung durch die dänische Steuerbehörde SKAT, dass diese das vereinfachte Verfahren für eine zügige Rückerstattung mit Wirkung zum Geschäftsschluss am 25. September 2015 aufgrund von in jüngster Zeit aufgetretenen Betrugsfällen bei den Steuerrückerstattungen eingestellt hat.
Auswirkungen auf Kunden
Es werden nur noch Anträge für eine zügige Rückerstattung bearbeitet, die bereits vor dem 25. September 2015 bei SKAT eingereicht wurden.
Clearstream Banking wird ab jetzt nur noch Rückerstattungsanträge entsprechend dem Standardrückerstattungsverfahren entgegennehmen.
Weitere Informationen
Wir werden die Situation auf dem dänischen Markt weiter beobachten und Kunden über eventuelle Änderungen informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie von Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.