Announcement

USA: Steuerliche Auswirkung infolge von Zusammenlegungen von Real Estate Investment Trusts - Korrektur

Tax | USA

Reference

Code
A15210
Service level
CBL
Last Updated
11.05.2017

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 6. November 2015 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um den Prozentsatz des Grundkapitals, den ein Endbegünstigter halten kann, damit eine Zusammenlegung als eine ordentliche Dividendenausschüttung angesehen werden kann, zu korrigieren. Die Änderung wurde markiert.

Clearstream Banking1 hat die Bestätigung erhalten, dass Erträgnisse bezüglich Zusammenlegungen von US-Real Estate Investment Trusts (REITs) ebenfalls einer Quellensteuer von 35 % unterliegen und laut Erträgniscode 24 (income code 24) meldepflichtig sind.

Gemäß dem Foreign Investment in Real Property Tax Act (FIRPTA) von 1980 kann die Zusammenlegung als eine ordentliche Dividendenausschüttung angesehen und daher unter dem Erträgniscode 06 (income code 06) gemeldet werden, vorausgesetzt, dass folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Endbegünstigte ist eine ausländische Person (eine nicht ansässige ausländische Einzelperson oder ein nicht ansässiges ausländisches Unternehmen) und
  • Der Endbegünstigte hat höchstens 10 % des Grundkapitals ohne Unterbrechung während des Steuerjahres gehalten, in dem die Ausschüttung einging.

Auswirkungen auf Kunden

Für den Fall, dass die Zusammenlegung von REITs einer Quellensteuer von 35 % unterliegt, wird Clearstream Banking ihre Kunden umgehend über eine entsprechende SWIFT-Mitteilung verständigen.

Clearstream Banking wird davon ausgehen, dass vorstehende Bedingungen automatisch für alle nicht ansässigen Endbegünstigten erfüllt sind. Infolgedessen werden Zusammenlegungen von REITs automatisch als ordentliche Dividende gemeldet und entsprechend versteuert werden.

Kunden von Clearstream, die nicht für eine Inanspruchnahme dieser Klassifizierung berechtigt sind, sind verpflichtet, Clearstream innerhalb der vorgeschriebenen Fristen entsprechend zu verständigen. In solchen Fällen unterliegt die Ausschüttung einer Quellensteuer in Höhe von 35 % und wird unter Erträgniscode 24 gemeldet.

Weitere Informationen

Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Tax treatment of U.S. REITs and RICs.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

--------------------------------------------

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.