Announcement

Japan: Änderung des derzeitigen Steuerverfahrens für Zinsen und Rückzahlungen mit Wirkung ab Januar 2016

Tax | Japan

Reference

Code
A15226
Service level
CBL
Last Updated
04.12.2015

Mit Wirkung zum

1. Januar 2016

unterliegt die Rückzahlung von Erträgnissen aus Abzinsungstiteln der Quellensteuer. Dies ist das Ergebnis der jährlichen Steuerreform, die 2013 vom Parlament verabschiedet wurde.

Zu den Abzinsungstiteln zählen:

  • Abzinsungstitel ohne festgesetzte Zinsausschüttungen
  • Tilgungs- oder Zinsanteile in Folge einer Strip-Aufteilung und
  • Niedrigzins-Anleihen (verzinsliche Anleihen, deren Ausgabewert unter 90 % des Rückkaufswerts liegt.)

Infolgedessen werden die Formulare für eine Quellensteuerbefreiung aktualisiert. Kunden, die japanische Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel halten, sind ebenfalls davon betroffen.

Auswirkungen auf Kunden

Dieses neue Steuerverfahren hat für Kunden, die japanische Staatsanleihen, Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel halten, folgende Auswirkungen in Clearstream Banking1.

Neue offizielle Formulare

Die folgenden Formulare werden aktualisiert

  • Antragsformular für Quellensteuerbefreiung
  • Antragsformular für eine Änderung der Quellensteuerbefreiung
  • Meldeformular für die Quellensteuerbefreiung (nur für Partnerschaft oder Treuhandfonds) und
  • Meldeformular für die Änderung bezüglich der Quellensteuerbefreiung (nur für Partnerschaft oder Treuhandfonds)

Für Kunden, die bereits japanischen Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Schuldverschreibungen halten (Eigenbestände bzw. in der Rolle als Intermediär mit QFI-Status)

Die aktuelle Version dieser Formulare für die Quellensteuerbefreiung, die bereits vorliegt und vor dem 31. Dezember 2015 versandt wurde, bleibt gültig und hat kein Ablaufdatum.

Die aktuellen Formulare für die Quellensteuerbefreiung sind nur für Zinsausschüttungen aus japanischen Staatsanleihen und Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen.

Damit unsere Kunden die bereits durch das aktuelle Formular für eine Quellensteuerbefreiung zur Rückzahlung von Erträgnissen aus Schuldverschreibungen gewährte Befreiung der Quellensteuer verlängern können, müssen sie eine SWIFT MT599-Mitteilung z. H. von „SIT-Tax Service Singapore“ senden, um eine Verlängerung der Steuerbefreiung zu erwirken.

Daraufhin erhalten die betroffenen Kunden eine SWIFT-Mitteilung mit der Information über das zu befolgende Verfahren und der Vorlage, die für den Antrag zur Verlängerung der Steuerbefreiung zu verwenden ist.

Fristen

Abgabefrist für die SWIFT MT599-Mitteilung für Kunden mit QFI-Status, die japanischen Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Schuldverschreibungen in ihrer Rolle als Intermediär halten, ist der 14. Dezember 2015, 10:00 Uhr MEZ.

Frist für die SWIFT MT599-Mitteilung für Kunden, die japanische Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel als Eigenbestände halten, ist der 28. Dezember 2015, 10:00 Uhr MEZ.

Für Kunden, die ab 1. Januar 2016 japanische Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel halten möchten (Eigenbestände bzw. in der Rolle als Intermediär mit QFI-Status)

Kunden, die ab 1. Januar 2016 japanische Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel halten möchten und von der Steuer auf Zinsausschüttungen und Rückzahlungen befreit sind, werden gebeten, neben den erforderlichen Dokumenten die neuen Versionen der Formulare für die Quellensteuerbefreiung beizufügen.

Hiermit teilen wir unseren Kunden mit, dass die neuen Formulare für die Quellensteuerbefreiung, die von Clearstream Banking Kunden ab 1. Januar 2016 für die Befreiung der Steuer auf japanische Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel zu verwenden sind, nun zur Verfügung stehen (Vorlagen sind nachfolgend angefügt).

Wichtiger Hinweis:

Wir weisen unsere Kunden nochmals darauf hin, dass Clearstream Banking nur japanische Staatsanleihen, japanische Unternehmensschuldverschreibungen und Kommunalanleihen sowie Abzinsungstitel mit dem Status „Clean“ (steuerbefreit) akzeptiert. Deshalb ist es für unsere Kunden, die diese Anleihen halten, zwingend erforderlich, uns die erforderliche SWIFT MT599-Mitteilung zukommen zu lassen, um die Steuerbefreiung über Clearstream Banking zu verlängern.

Änderung der Formulargültigkeit

Die bisherigen Versionen der Formulare für die Quellensteuerbefreiung hatten kein Ablaufdatum. Gemäß den geänderten Bestimmungen beträgt die Gültigkeitsdauer der Formulare für eine Quellensteuerbefreiung fünf Jahre.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.

ZIP
Current forms - valid until 31 December 2015
04.02.2019
597159 KB
ZIP
New forms - valid from 1 January 2016
04.02.2019
156072 KB