Announcement

Kanada: Geänderte NR7-R-Instruktionen und Einführung eines Mindestbetrags bei Steuerrückerstattungen - Aktualisierung

Tax | Canada

Reference

Code
A15231
Service level
CBL
Last Updated
12.01.2016

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 12. Oktober 2015 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um zu klären, dass der Mindestrückerstattungsbetrag von 350,00 CAD durch unsere Verwahrstelle RBC Investor & Treasury Services eingeführt wurde. Änderungen sind markiert.

Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit

sofortiger Wirkung

die kanadische Finanzbehörde (Canadian Revenue Agency , CRA) geänderte Instruktionen bezüglich des Rückerstattungsformulars NR7-R herausgegeben hat und mit Wirkung zum

1. Januar 2016

wird von unserer Verwahrstelle RBC Investor & Treasury Services ein Mindestrückerstattungsbetrag in Höhe von 350,00 CAD hinsichtlich der Steuerrückerstattung für Dividendenausschüttungen aus kanadischen Aktien eingeführt.

Beide Änderungen haben Auswirkungen auf das Standard-Rückerstattungsverfahren für Dividendenausschüttungen aus kanadischen Aktien, wenn Rückerstattungen über Clearstream Banking eingereicht werden.

Geänderte NR7-R-Instruktionen

Die kanadische Finanzbehörde hat hinsichtlich des Rückerstattungsformulars NR7-R die Instruktionen geändert, d. h., dass nun ein einziges NR7-R-Formular für Rückerstattungen zu mehreren Zahltagen akzeptiert wird, vorausgesetzt dass folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Das NR7-R-Formular (umfasst nur einen Endbegünstigten, eine Erträgnisart, CUSIP/ISIN-Nummer, ein Kalenderjahr, die Kontonummer für die Quellensteuer vom nicht ansässigen Agenten bzw. kanadischen Zahler).
    Wenn darüber hinaus das NR7-R-Formular für mehrere Zahltage ausgestellt wird, dann ist es erforderlich, dass im Teil „Details of payment and tax withheld“ (Einzelheiten der Zahlung und der Quellensteuer) neben dem Wertpapiernamen und der ISIN/CUSIP-Nummer das Steuerjahr, die Bruttogesamtbeträge, der überwiesene Gesamtsteuerbetrag, die gesamte zu zahlende Steuer und die gesamte Rückerstattung angegeben werden. Der Zahltag und die Anzahl der Aktien bleiben leer; und
  • Dem Rückerstattungsformular wird eine zusätzliche Aufstellung beigefügt, auf der alle oben genannten Angaben mehrerer Zahlungen und der einbehaltenen Steuer, aufgeteilt nach Zahltag und einschließlich der Anzahl der Aktien, angeführt werden.

Bisher musste pro Zahlung ein separates NR7-R-Rückerstattungsformular ausgefüllt werden. Dieses Verfahren wird neben dem oben genannten von den kanadischen Finanzbehörden bis auf Widerruf weiterhin akzeptiert.

Einführung eines Mindestrückerstattungsbetrags

Durch unserer Verwahrstelle RBC Investor & Treasury Services wird ein Mindestrückerstattungsbetrag in Höhe von 350,00 CAD hinsichtlich der Steuerrückerstattung für Dividendenausschüttungen aus kanadischen Aktien eingeführt. Die ab 1. Januar 2016 eingereichten Steuerrückerstattungsanträge für einen Betrag unter diesem Wert werden von Clearstream Banking nicht mehr bearbeitet.

Auswirkungen auf Kunden

Mit sofortiger Wirkung werden Kunden gebeten, oben genannte Richtlinien einzuhalten, wenn Standard-Rückerstattungen für Dividendenausschüttungen aus kanadischen Aktien über Clearstream Banking beantragt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Verfahrensweisen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.