Japan: Neue Ausgabe von US-amerikanischen Samurai-Anleihen, die vom US-Qualified Intermediary-System abgedeckt sind
Reference
Mit Wirkung zum
1. Januar 2016
sind Samurai-Anleihen, die von US-amerikanischen Emittenten herausgegeben wurden, für das vereinfachte Verfahren für registrierte Obligationen mit ausländischen Zielen (Foreign-Targeted Registered Obligations; FTRO) nicht mehr zugelassen. Für US-amerikanischen Quellensteuer- und Reportingaspekte werden sie durch das bestehende US-Qualified Intermediary-System (QI) abgewickelt.
Hintergrund
Samurai Anleihen sind Yen-notierte Wertpapiere, die durch einen ausländischen Emittenten am japanischen Inlandsmarkt herausgegeben werden. Wann immer der Emittent US-amerikanisch ist, fallen die ausgeschütteten Erträgnisse zusätzlich zum japanischen Steuergesetz auch unter das US-Steuergesetz.
Um die für solche Wertpapiere geltenden Steueranforderungen zu vereinfachen und vorbehaltlich der Bedingungen, dass bestimmte Anforderungen vom Emittenten erfüllt sind, wurde das vereinfachte FTRO-Verfahren eingeführt, damit Investoren von der US-Steuer und der Befreiung mit eingeschränkten Zertifizierungsanforderungen profitieren können.
Mit der Einführung des FATCA sind solche alternativen Zertifizierungsverfahren nicht mehr möglich.
Auswirkungen auf Kunden
Folglich gilt für alle US-amerikanischen Samurai-Anleihen, die am oder nach dem 1. Januar 2016 herausgegeben wurden:
- Sie werden nicht mehr von der US-Steuer und der Meldung über ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren befreit, sondern unterliegen einer Doppelbesteuerung (Japan und USA).
- Sie unterliegen gemäß dem US-Gesetz den Standardzertifizierungs- und Meldeanforderungen des QI-Systems wie in unserem U.S.A. Market Taxation Guide at a glance beschrieben.
- Die Zertifizierungsverfahren bezüglich der japanischen Gesetzgebung bleiben unverändert.
In der Praxis beträgt der für die ausgeschütteten Erträgnisse angewandte Steuersatz, falls der Investor nicht ordnungsgemäß zertifiziert wird:
- 30 % bei nicht dokumentierten Fällen für US-Steuerzwecke
- 20,315 % bei nicht dokumentierten Fällen für japanische Steuerzwecke
- 50,315 % bei nicht dokumentierten Fällen für US- und japanische Steuerzwecke
Steuersystem und anwendbare Verfahren für alle US-amerikanische Samurai Anleihen, die vor dem 1. Januar 2016 herausgegeben wurden, bleiben unverändert.
Die obigen Angaben erfolgen ausschließlich zu Informationszwecken. Weitere Klarstellungen werden erwartet, und wir werden Sie unverzüglich benachrichtigen, sobald weitere Informationen vorliegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking1 Tax Help Desk bzw. Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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