Announcement

Tschechische Republik: Gültigkeitskriterien für die Wohnsitzbescheinigung

Tax | Czech Republic

Reference

Code
A16056
Service level
CBL
Last Updated
12.04.2016

Clearstream Banking1 hat von ihrer Verwahrstelle vor Ort die Bestätigung erhalten, dass ab

1. April 2016

eine Wohnsitzbescheinigung von einer tschechischen Steuerbehörde oder einem Aussteller nur validiert wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Originalfassung der Wohnsitzbescheinigung wird vorgelegt; oder
  • Eine notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Kopie der Wohnsitzbescheinigung wird vorgelegt.
    Die notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Kopie ist zwingend erforderlich, wenn die Wohnsitzbescheinigung von der Steuerbehörde des Begünstigten elektronisch herausgegeben und gestempelt wurde bzw. wenn eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung eingereicht wurde.

Darüber hinaus möchten wir Kunden darauf hinweisen, dass:

  • die Wohnsitzbescheinigung von der Steuerbehörde des Begünstigten entweder in Englisch oder Tschechisch ausgestellt werden sollte;
  • die Wohnsitzbescheinigung sich mit dem Stichtag der Kapitalmaßnahme decken sollte, für die sie verwendet wird; und
  • die Wohnsitzbescheinigung für ein Kalenderjahr gültig bleibt.

Auswirkungen auf Kunden

Die neuen Bestimmungen wirken sich auf Kunden von Clearstream Banking wie folgt aus:

  • Ab 1. Januar 2016 werden alle Wohnsitzbescheinigungen, die elektronisch ausgestellt und gestempelt und von Clearstream Banking akzeptiert wurden, von der Verwahrstelle von Clearstream Banking an die für die Bearbeitung zuständigen Behörden gesandt. Eine genehmigte Wohnsitzbescheinigung ist nur für eine bestimmte Kapitalmaßnahme gültig. Wir möchten Kunden darauf hinweisen, dass Clearstream Banking für die Genehmigung bzw. Ablehnung der Zertifizierung durch die tschechischen Steuerbehörden oder den Aussteller keine Haftung übernimmt.
  • Sollte ab dem 1. April 2016 vom Begünstigten eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung eingereicht werden, ob elektronisch ausgestellt und gestempelt oder nicht, so muss das Dokument in seinem eigenen Wohnsitzland notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Verfahrensweisen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.