Announcement

Portugal: Anweisungen zur Zertifizierung von Mod.21-RFI und Mod.22-RFI

Tax | Portugal

Reference

Code
A16071
Service level
CBL
Last Updated
23.05.2016

Mit

sofortiger Wirkung

haben die portugiesischen Steuerbehörden Anweisungen bezüglich der Zertifizierung von Steuerformularen herausgegeben.

Hintergrund

Seit 2014 ist es möglich, die Formulare Mod.21-RFI (für eine Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügige Rückerstattung) und Mod.22-RFI (für eine Standard-Rückerstattung) beglaubigen zu lassen, indem eine separate Wohnsitzbescheinigung (CoR; Certificate of Residency) anstatt der Zertifizierung des Formulars selbst von den örtlich zuständigen Steuerbehörden des Begünstigten eingereicht wird.

Die von den US-Steuerbehörden herausgegebene CoR (6166) wurde von den portugiesischen Steuerbehörden jedoch als nicht konform erklärt, da nicht eindeutig erwähnt wurde, dass der Begünstigte im Vertragsland steuerpflichtig ist. Daher konnte sie nicht zur Beglaubigung der Formulare Mod.21/22-RFI verwendet werden.

Nach einem Informationsaustausch zwischen beiden Steuerbehörden wurde dies geändert. Inzwischen ist es möglich, ein CoR-6166-Formular zu erhalten, das die Anforderungen der portugiesischen Steuerbehörden erfüllt.

Die portugiesischen Steuerbehörden haben außerdem die Anforderungen bezüglich der anderen Dokumente geklärt, die für den Erhalt des Antrags für ermäßigte Steuersätze notwendig sind (z. B. CoR, Fondsbescheinigung, Selbsterklärung).

Auswirkungen auf Kunden

Wohnsitzbescheinigungen

Nicht beglaubigte Mod.21/22-RFI-Formulare müssen zusammen mit einer bestimmten, von den Steuerbehörden des anderen Vertragslandes ausgestellten CoR eingereicht werden (gültig für ein Jahr ab Ausstellung der CoR). Die separate CoR muss folgende Angaben enthalten:

  • den steuerlichen Wohnsitz des Endbegünstigten während des Zeitraums, in dem die Quellensteuer eingezogen wurde; und
  • den Nachweis, dass der Endbegünstigte in seinem Wohnsitzland der Besteuerung unterliegt.

Für Personen mit Wohnsitz in den USA sollte die CoR (6166) folgenden Wortlaut enthalten:

„Ich bestätige nach bestem Wissen und Gewissen, dass der oben genannte Steuerzahler im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und Portugal einen Wohnsitz in den USA hat.“

Zusätzliche Steuerdokumente

Kunden, die mehrere Mod.21/22-RFI-Formulare für denselben Endbegünstigten innerhalb eines Pakets einreichen, müssen lediglich ein Original jedes steuerlichen Begleitdokuments mitsenden (z. B. CoR, Fondsbescheinigung, Selbsterklärung).

Beispiel:

Ein US-amerikanischer Endbegünstigter, der eine Quellensteuervorabbefreiung für mehrere bevorstehende Dividendenausschüttungen erwirken möchte, kann mehrere Mod.21-RFI-Formulare innerhalb eines Pakets mit lediglich einem CoR 6166-Formular im Original einreichen.

Hinweis: Diese Bestimmung gilt nur, wenn das eingereichte Dokument innerhalb eines Paketes und für denselben Endbegünstigten eingereicht wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Verfahrensweisen erhalten Sie vom Clearstream Banking 1 Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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