Announcement

Dänemark: Geänderte Dokumentationsanforderungen für Standarderstattungen

Tax | Denmark

Reference

Code
A16084
Service level
CBL
Last Updated
14.06.2016

Wie bereits in unserem Taxflash T15041 vom 26. August 2015 bezüglich der Aussetzung aller dänischen Steuerrückerstattungen durch die dänische Steuerbehörde (SKAT) dargelegt, möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden darüber informieren, dass mit

sofortiger Wirkung

SKAT die Zahlung von Erstattungen wieder aufgenommen hat. Dies unter der Voraussetzung, dass zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung hinreichende Nachweisdokumente eingereicht werden, die belegen, dass:

  • der Antragsteller die dänische Dividende erhalten hat;
  • der Antragsteller Endbegünstigter der Dividende ist;
  • dänische Dividendensteuer einbehalten wurde. Und
  • der Antragsteller in einem anderen Land, das zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung von einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgedeckt war, sofern es sich um einen Antrag unter einem DBA handelt, steuerpflichtig ist.

Auswirkungen auf Kunden

Gemäß den geänderten SKAT-Richtlinien müssen Kunden, wenn sie eine Standarderstattung der Kapitalertragssteuer für Dividenden aus dänischen Aktien über Clearstream Banking beantragen, zusätzlich zu den normalen Rückerstattungsunterlagen, die im Clearstream Banking Danish Tax Guide aufgeführt sind, auch die folgenden Unterlagen einreichen.

Hinweis: SKAT wird die Berechtigung der die Steuerrückerstattungen beantragenden Endbegünstigten auf Einzelfallbasis prüfen und kann möglicherweise zusätzliche Unterlagen anfordern. Die Bearbeitungszeit von Steuerrückerstattungen kann sich verzögern.

  • Nachweis des Anteilsbesitzes: Dieser muss in Form von Kaufbelegen für die Aktien, für die die Erstattung beantragt wird, erbracht werden. Die Dokumente müssen von der ausstellenden Bank mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.
  • Nachweis über die erhaltene Bardividende: Nachweise müssen in Form von Dividendenbelegen oder Gutschriftsanzeigen eingereicht werden. Diese müssen die einbehaltenen Steuern und die Kontonummer des Kontos, auf das die Dividende überwiesen wurde, ausweisen sowie die Kontoauszüge der ausländischen Bank, wenn es so scheint, als ob die erhaltene Dividende in das Geldkonto des Endbegünstigten einbezahlt wurde. Falls die erhaltene Dividende über mehrere Intermediäre transferiert wurde, müssen Unterlagen aus der gesamten finanziellen Transferkette eingereicht werden. Sie müssen mit Stempel und Unterschrift der ausgebenden Bank beglaubigt sein.
  • Statement of Holdings der eigenen lokalen Bank des Endbegünstigten: Diese Aufstellung muss die Anzahl der Aktien ausweisen, die von einem Endbegünstigten am Stichtag der Dividendenzahlung, für die die Erstattung beantragt wird, gehalten werden. Die Dokumente müssen ebenfalls von der ausstellenden Bank mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.
  • Vollmacht zur Nachverfolgung von Steuerrückerstattungsverfahren: Diese Vollmacht muss Clearstream Banking S.A. vom Endbegünstigten erteilt und gemäß dem Antrag auf Steuerrückerstattung in Originalausfertigung eingereicht werden.
  • Kreditvertrag: Ein Aktionärs-Kreditvertrag muss beigefügt werden, wenn die Aktien, für die die Dividende erhalten wurde, unter einem Aktionärs-Kreditvertrag geliehen waren.
  • Sonstige Belegdokumente: Alle anderen Unterlagen, die möglicherweise von SKAT angefordert werden, damit die Behörde die Anspruchsberechtigung eines Endbegünstigten auf die Steuerrückerstattung feststellen kann.

Weitere Informationen

Der Clearstream Banking Danish Tax Guide wird in Kürze aktualisiert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.