Dänemark: Dänische Steuerbehörden reduzieren die gesetzliche Frist für Steuerrückvergütungen
Reference
Ergänzend zu unserem TaxFlash T16021 vom 10. Juni 2016 über den Vorschlag des dänischen Ministers für Steuern zur Reduzierung der Frist für Rückerstattungen der Kapitalertragssteuer auf dänische Dividenden von fünf auf drei Jahre möchte Clearstream Banking 1 ihre Kunden darauf hinweisen, dass mit Wirkung zum
13. September 2016
die Frist wie folgt von fünf auf drei Jahre geändert wird. Dies folgt auf eine kürzlich ergangene Bestätigung der dänischen Steuerbehörde (SKAT).
| Von SKAT erhaltene Anträge auf Steuerrückerstattungen | Gesetzliche Frist |
| Bis einschließlich 12. September 2016 | Fünf Jahre |
| Ab 13. September 2016 | Drei Jahre |
Hinweis: Bestimmte Länder verfügen, wie in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt, möglicherweise über eine längere gesetzliche Frist als drei Jahre. In diesen Fällen gilt weiterhin diese Frist.
Auswirkungen auf Kunden
Gemäß der geänderten Frist müssen Rückerstattungsanträge, die von der aktuellen Fünfjahresfrist abgedeckt werden, bis spätestens 13. Juli 2016 an Clearstream Banking eingereicht werden, damit sichergestellt werden kann, dass Clearstream Banking ausreichend Zeit hat, den Antrag zu bearbeiten und noch vor dem 13. September 2016 bei der SKAT einzureichen. Anträge auf Erstattungen, die nach diesem Termin eingehen, werden von Clearstream Banking nach „bestem Bemühen“ bearbeitet. Clearstream Banking übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für Formulare, die bis zu dem Termin, der als Frist für die Verjährung gilt, nicht bei den dänischen Behörden eingegangen sind.
Weitere Informationen
Der Clearstream Banking Danish Tax Guide wird in Kürze aktualisiert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.