Norwegen: Kontoinformationsanforderungen des Norwegischen Zentralverwahrers für Standard-Steuerrückerstattungen
Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
Anträge auf Rückerstattungen von Steuern auf Dividendenzahlungen, die ab dem Jahr 2016 erhalten wurden, die Kontonummer und den Kontoinhaber des Kontos beim Norwegischen Zentralverwahrer (Verdipapirsentralen ASA; VPS) aufführen müssen, in das die Dividende ursprünglich einbezahlt wurde.
Dies erfolgt gemäß der Mitteilung des Central Office – Foreign Tax Affairs über die Dokumentationserfordernisse für Anträge auf Steuerrückerstattung im Falle norwegischer Kapitalertragssteuern auf Dividenden.
Auswirkungen auf Kunden
Bei Stellung eines Antrags auf eine Standarderstattung von Kapitalertragssteuern auf Dividenden aus norwegischen Aktien über Clearstream Banking werden Kunden darum ersucht, die Informationen des Norwegischem Zentralverwahrers VPS von Clearstream Banking in ihren Antrag auf Rückerstattung mit aufzunehmen.
Clearstream Banking hat ihr Formular Request to the Norwegian Tax Authorities for Tax Refund entsprechend aktualisiert.
Weitere Informationen
Der Clearstream Banking Norwegian Tax Guide wird in Kürze entsprechend aktualisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.