Announcement

Norwegen: Kontoinformationsanforderungen des Norwegischen Zentralverwahrers für Standard-Steuerrückerstattungen

Tax | Norway

Reference

Code
A16089
Service level
CBL
Last Updated
16.06.2016

Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit

sofortiger Wirkung

Anträge auf Rückerstattungen von Steuern auf Dividendenzahlungen, die ab dem Jahr 2016 erhalten wurden, die Kontonummer und den Kontoinhaber des Kontos beim Norwegischen Zentralverwahrer (Verdipapirsentralen ASA; VPS) aufführen müssen, in das die Dividende ursprünglich einbezahlt wurde.

Dies erfolgt gemäß der Mitteilung des Central Office – Foreign Tax Affairs über die Dokumentationserfordernisse für Anträge auf Steuerrückerstattung im Falle norwegischer Kapitalertragssteuern auf Dividenden.

Auswirkungen auf Kunden

Bei Stellung eines Antrags auf eine Standarderstattung von Kapitalertragssteuern auf Dividenden aus norwegischen Aktien über Clearstream Banking werden Kunden darum ersucht, die Informationen des Norwegischem Zentralverwahrers VPS von Clearstream Banking in ihren Antrag auf Rückerstattung mit aufzunehmen.

Clearstream Banking hat ihr Formular Request to the Norwegian Tax Authorities for Tax Refundentsprechend aktualisiert.

Weitere Informationen

Der Clearstream Banking Norwegian Tax Guide wird in Kürze entsprechend aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.