Announcement

Portugal: Aktien: Zusätzliche Gebühren bei verspäteter Offenlegung

Tax | Portugal

Reference

Code
A16110
Service level
CBL
Last Updated
18.07.2016

Die Verwahrstelle vor Ort von Clearstream Banking1, BNP Paribas Securities Services („die Verwahrstelle“) hat uns informiert, dass mit Wirkung zum

1. August 2016

zusätzliche Gebühren bei verspäteter Offenlegung des Endbegünstigten anfallen, um eine Rückerstattung bei Aktien zu erwirken.

Auswirkungen auf Kunden

Dem Begünstigten kann eine Gebühr von 250 EUR pro Zeile durch die Verwahrstelle berechnet werden, wenn:

  • er eine Standarderstattung der ab 1. August 2016 ausgeschütteten Dividenden erwirken will, aber zum Zeitpunkt der Quellensteuervorabbefreiung keine Offenlegung geleistet hat; oder
  • er bezüglich der Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung die Angaben nachträglich ändern will.

Diese Gebühr fällt zusätzlich zu den Gebühren für eine Rückerstattung an, die bereits von Clearstream Banking gemäß dem CBL Preisverzeichnis belastet wurden.

Diese zusätzliche Gebühr von 250 EUR ist erforderlich, falls das Reporting, das bereits vom BNP Paribas Securities Services an die portugiesische Steuerbehörde gesandt wurde, geändert werden soll.

Vorzunehmende Maßnahme

Um diese zusätzliche Gebühr zu vermeiden, sollten neue oder geänderte Offenlegungen der Bestände von Begünstigten bis spätestens 10:00 Uhr MEZ am 10. des Folgemonats (bzw. am letzten Geschäftstag vor dem 10., falls Letzterer kein Geschäftstag ist) des Monats erfolgen, in dem die Dividende ausgeschüttet wurde. Somit kann die Verwahrstelle die Reporting-Anforderungen erfüllen.

Die Offenlegung muss an Clearstream Banking über den üblichen Position Breakdown Report („PBR“) und den TIN-Antrag (bei Kunden, die keine portugiesische Steueridentifikationsnummer vorlegen können) erfolgen. Die Offenlegung des Begünstigten ermöglicht eine Erwirkung der gültigen ermäßigten Steuersätze.

Wird die Identität des Begünstigten nicht bis zu dieser Frist offengelegt, kann dies zu einer zusätzlichen Gebühr von 250 EUR pro Zeile führen.

Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, dass Kunden die Identität des Begünstigten bis zur oben genannten Frist offenlegen, auch wenn keine Standarderstattung zum Zeitpunkt dieser Offenlegung angestrebt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Fristen zur Einreichung der Steuerunterlagen für eine Quellensteuervorabbefreiung, zügige Rückerstattung und Standarderstattung unverändert bleiben. Beachten Sie bitte den Market Taxation Guide – Portugal für weitere Einzelheiten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Verfahrensweisen erhalten Sie vom Clearstream Banking 1 Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.