Announcement

Italien: Neues Layout für Erstattungsformulare

Tax | Italy

Reference

Code
A16111
Service level
CBL
Last Updated
21.07.2016

Mit

sofortiger Wirkung

müssen das Formular Mod 111 (für Rückerstattungsanträge bezüglich aller italienischen Staatsanleihen und Unternehmensschuldverschreibungen gemäß DL239/19961) und die Domanda di Rimborso/der Rückerstattungsantrag (für Rückerstattungsanträge bezüglich Aktien) im doppelseitigen DIN-A3-Format eingereicht werden, um von Clearstream Banking2 akzeptiert zu werden.

Neue Vorlagen sind unter Tax Forms to use - Italy erhältlich, um dem erforderlichen DIN-A3-Format zu entsprechen. Kunden sollten sicherstellen, dass ihr Drucker richtig eingerichtet ist, damit sie ein korrektes Druckergebnis erhalten.

Hintergrund

Das Centro Operativo di Pescara („COP“) der Agenzia delle Entrate (die italienischen Steuerbehörden) hat Clearstream Banking vor Kurzem Details bezüglich des Standarderstattungsverfahrens zur Verfügung gestellt; diese besagen, dass alle Formulare, die zur Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Quellensteuer eingereicht werden und u. a. von der zuständigen Steuerbehörde des Endbegünstigten auszufüllen sind, im DIN-A3-Format eingesandt werden müssen.

Begründet wird das Verfahren damit, dass so alle Angaben auf einem einzigen Blatt Papier stehen und dass die Verbindung zwischen dem von der zuständigen Steuerbehörde ausgefüllten Abschnitt und den restlichen Angaben des Endbegünstigten in anderen Abschnitten hergestellt wird.

Werden Formulare im DIN-A4-Format eingereicht, ist eine gültige Wohnsitzbescheinigung, die über den Zahlbarkeitstag der entsprechenden Kapitalmaßnahme hinaus gültig ist, zusätzlich zum Rückerstattungsantrag einzureichen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Das Formular „Modulo di rimborso della ritenuta su obligazioni emesse da società“ wird bei Clearstream Banking nicht mehr als Standardrückerstattungsverfahren bezüglich italienischer Unternehmensschuldverschreibungen verwendet.
2. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.