Announcement

Argentinien: Aufhebung der Kapitalertragssteuer auf Dividendenausschüttungen und Reduzierung des Privatvermögenssteuersatzes

Tax | Argentina

Reference

Code
A16113
Service level
CBL
Last Updated
27.07.2016

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass die argentinische Regierung am 22. Juli 2016 das Gesetz Nr. 27260 veröffentlicht hat, welches die folgenden Auswirkungen auf unsere Kunden hat:

  • Mit Wirkung zum 22. Juli 2016, wird die Kapitalertragssteuer von 10 % auf Dividendenausschüttungen (ob in Geld- oder Sachleistungen) für argentinische Einzelpersonen und ausländische in Argentinien ansässige Aktionäre abgeschafft. Für juristische Personen allerdings bleibt die Gültigkeit der Kapitalertragssteuer von 10 % bestehen.
    Es ist wichtig zu beachten, dass die Befreiung nicht für voll eingezahlte Anteile (acciones liberadas) gilt, die weiterhin mit 10 % besteuert werden. 
  • Mit Wirkung zum 22. Juli 2016 wird der Privatvermögenssteuersatz, anwendbar auf das Grundkapital von argentinischen Firmen, von 0,5 % auf 0,25 % für argentinische und nicht-argentinische Endbegünstigte gesenkt.

Hintergrund

Wie unter Disclosure Requirements - Argentina​​​ dargelegt, fällt unter argentinischem Recht die Offenlegungspflicht auf den Kontoinhaber. In diesem Fall wird Clearstream, sofern nicht ausdrücklich anders dargelegt, auf diesem Markt als Endbegünstigter der von Clearstream-Kunden auf deren bei Clearstream eröffneten Konten gehaltenen Wertpapiere betrachtet. Daher ist der für Kunden von Clearstream Banking geltende Steuersatz auch auf Clearstream Banking Luxemburg anzuwenden.

Gemäß dem neuen Gesetz und der Ansässigkeit von Clearstream Banking, wird Clearstream künftige Dividendenzahlungen ohne einbehaltene Quellensteuer erhalten.

Auswirkungen auf Kunden

Ab dem 22. Juli 2016 erhalten Kunden von Clearstream Banking anstehende argentinischen Dividendenzahlungen brutto, unabhängig von ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Diese Steuerbefreiung trifft auf alle zukünftigen argentinischen Dividendenzahlungen zu, egal ob der anfängliche Zahlbarkeitstag vor dem 22. Juli 2016 liegt oder nicht.

Darüber hinaus wird der Privatvermögenssteuersatz für das Grundkapital von argentinischen Firmen für argentinische und nicht-argentinische Endbegünstigte 0,25 % betragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.