Hinterlegungszertifikate: Neuer Service für Rückerstattungsanträge in Langform - Aktualisierung
Reference
Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 27. September 2016 veröffentlicht und am 4. Oktober 2017 aktualisiert wurde, wurde weiter aktualisiert, um zusätzliche Informationen zur Einreichungsfrist der Dokumente bereitzustellen. Änderungen wurden markiert.
Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass sie ab sofort ihre Rückerstattungsanträge in Langform für Hinterlegungszertifikate bei der Citibank US direkt an Clearstream Banking Luxemburg senden können, und zwar mit
sofortiger Wirkung
Hintergrund
Hinterlegungszertifikate sind von einer Bank herausgegebene Finanzinstrumente, die börsengehandelte Wertpapiere eines ausländischen Unternehmens repräsentieren. Sie sind an der inländischen Börse notiert und werden dort gehandelt, während die tatsächlichen Aktien des Unternehmens von einer Depotbank im Ursprungsland gehalten werden.
Der Begriff „Rückerstattungsantrag in Langform“ reflektiert den Prozess, den zu viel einbehaltenen Quellensteuerbetrag von den zuständigen Steuerbehörden des Emittenten zurückzufordern. Im Rahmen von Clearstream Bankings kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Dienste hat Clearstream Banking zusammen mit ihrer Depotstelle für Hinterlegungszertifikate, der Citibank, für Kunden die Möglichkeit geschaffen, ihre Rückerstattungsanträge in Langform direkt an Clearstream Banking zu senden, vorausgesetzt die Verwahrstelle bietet diesen Dienst an.
Prozess des neuen Services
Kunden, die das Antragsverfahren in Langform über Clearstream Banking nutzen wollen, sollten die Originalversion des Antrags „Letter of Request to Clearstream Banking for Reclaim of Withholding Tax on Depository Receipts and other non-US securities (Ersuchen an Clearstream Banking zur Rückerstattung der Kapitalertragssteuer auf Hinterlegungszertifikate und andere Nicht-U.S.-Wertpapiere)“ ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet an Clearstream Banking in Luxemburg senden (dieser Kundenmitteilung beigefügt).
Nach Eingang des Antrags wird Clearstream Banking die folgenden Angaben mit ihrer Verwahrstelle abgleichen:
- Verfügbarkeit eines Antragsverfahrens in Langform für eine bestimmte Kapitalmaßnahme,
- Zertifizierungsanforderungen für einen bestimmten Endbegünstigten und
- Gesetzliche Frist und Frist von Clearstream Banking für den Eingang des Originaldokuments.
Nach Eingang oben genannter Informationen durch die Verwahrstelle wird Clearstream Banking diese Angaben per SWIFT-Mitteilung an die Kunden weitergeben.
Einreichungsfrist für Dokumente
Die Frist von Clearstream Banking für den Eingang der Originaldokumente für einen Rückerstattungsantrag in Langform beträgt mindestens vier Monate vor der anwendbaren gesetzlichen Frist des Marktes. Alle Rückerstattungsanträge, die bei Clearstream Banking nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden abgelehnt.
Wichtiger Hinweis:
Wir möchten Kunden darauf hinweisen, dass jeder Rückerstattungsantrag in Langform auf Einzelfallbasis geprüft wird mit einem Mindestbetrag von 750 USD (Rückforderungen in Langform, die unter diesem Betrag liegen, werden nicht berücksichtigt). Clearstream Banking unterstützt ihre Kunden zwar, eine Ablehnung der Dokumente zu vermeiden, jedoch ist weder Clearstream Banking noch die Verwahrstelle für die Akzeptanz bzw. Ablehnung des Rückerstattungsantrags durch die Steuerbehörden des entsprechenden Landes verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Anspruch auf Steuerrückerstattung zu bestimmen, die erforderlichen Anträge richtig auszufüllen und den einzufordernden Betrag zu berechnen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248, als auch auf die Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.