Reference
Mit
sofortiger Wirkung
hat die niederländische Steuerbehörde ein neues Online-Tool für die Einreichung von Standardrückforderungen der Quellensteuer auf Dividendenzahlungen eingeführt.
Die Papierformulare IB92, IB93, IB95, IB96, DIV11 und DIV16 werden nicht länger akzeptiert und können nicht mehr von der Website der niederländischen Steuerbehörde für den Zweck der Standardrückforderung heruntergeladen werden.
Auswirkungen auf Kunden
Die Kunden, die Steuern auf Dividenden durch die Standardrückerstattung zurückfordern möchten, müssen Clearstream die folgenden Unterlagen zu den jeweils vorgeschriebenen Stichtagen bereitstellen:
Zugunsten von Sätzen gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA):
- Eine Steuersitzbescheinigung: Steuersitzbescheinigung oder Zertifikat 6166 für US-Ansässige
- Die Steuersitzbescheinigung muss eindeutig angeben, dass der Endbegünstigte eine ansässige Person im Sinne des Übereinkommens zwischen den Niederlanden und dem Wohnsitzlands des Endbegünstigten ist.
- Das Zertifikat 6166 muss eindeutig den Status oder das Steuergesetz für jede spezifische durch den Endbegünstigten beanspruchte DBA-Bestimmung angeben.
- Eine Gutschriftsanzeige den Endbegünstigten betreffend. Die Gutschriftsanzeige ist für jeden Antrag auf Steuerrückerstattung vorzulegen. Die vollständige Kette der Gutschriftsanzeigen kann im Fall einer Prüfung durch die niederländische Steuerbehörde erforderlich sein; und
- Ein Ersuchen an Clearstream Banking „Letter of Request to Clearstream Banking for Standard Refund of Dutch Withholding Tax“, das auf unserer Webseite Tax Forms to use - Netherlands verfügbar ist.
Zugunsten nationalen Rechts:
- Eine Bescheinigung über die Freistellung (Certificate of Exemption, COE), die den Freistellungsstatus des Endbegünstigten bestätigt.
- Eine Gutschriftsanzeige den Endbegünstigten betreffend. Die Gutschriftsanzeige ist für jeden Antrag auf Steuerrückerstattung vorzulegen. Die vollständige Kette der Gutschriftsanzeigen kann im Fall einer Prüfung durch die niederländische Steuerbehörde erforderlich sein; und
- Ein Ersuchen an Clearstream Banking „Letter of Request to Clearstream Banking for Standard Refund of Dutch Withholding Tax“, das auf unserer Webseite Tax Forms to use - Netherlands verfügbar ist.
Einreichungsfrist für die steuerlichen Dokumente
Die gesetzliche Frist für die Rückforderung der Quellensteuer beträgt in der Regel fünf Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Erträgnisse gezahlt wurden. Jedoch können die Fristen je nach DBA des Wohnsitzlandes des Begünstigten abweichen, wie in Appendix 1 des Tax Guide (Steuerleitfadens) dargelegt, der auf unserer Webseite Market Taxation Guide - Netherlands verfügbar ist.
Die oben genannten Steuerunterlagen müssen spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist an die folgende Adresse gesandt werden:
Clearstream Operations Prague s.r.o.
Attn: PTR – Tax Services
Futurama Business Park Gebäude B
Sokolovska 662/136b
CZ-18600 Prag 8
Tschechische Republik
Gültigkeit der Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung
Die niederländische Steuerbehörde hat für die Übergangszeit die Anwendung flexiblerer Gültigkeitsregeln festgelegt. Nach allgemeiner Ansicht ist die Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung für den Zeitraum vom einen Jahr vor dem Jahr des Ausstellungsdatums bis ein Jahr nach dem Jahr der Ausstellung gültig. Damit ist eine 2016 ausgestellte Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017 gültig. Allerdings gelten die folgenden Ausnahmen:
- Wenn ein Geschäftsjahr in der Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung erwähnt wird, gilt diese vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jenen Jahres, so bedeutet beispielsweise der Vermerk „gültig für das Jahr/Geschäftsjahr 2016“, dass diese vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 gültig ist.
- Wird in der Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung ein Anfangsdatum erwähnt, gilt diese ab diesem Datum bis zum 31. Dezember des Folgejahres, so bedeutet beispielsweise der Vermerk „gültig ab 1. Januar 2016“, dass diese vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 gültig ist.
- Wird kein Geschäftsjahr oder Anfangsdatum auf der Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung genannt, hängt die Gültigkeit davon ab, ob die Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung während der Übergangsperiode ausgestellt wurde, die die Jahre 2015 und 2016 umfasst und als Teil der Nachfrist (1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016) erachtet werden. In diesem Fall betrifft die Steuersitzbescheinigung/Freistellungsbescheinigung die Periode vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Datum der Ausstellung des Dokuments folgt. Also wird beispielsweise eine auf 2015 datierte Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung, da 2015 Teil der Nachfrist ist, als gültig für die Rückforderung von zwischen dem 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 einbehaltenen Steuer erachtet. Eine auf 2017 datierte Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung ist nur vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 gültig, da 2017 nicht in die Nachfrist fällt.
Wichtiger Hinweis:
Die üblichen Regeln zur gesetzlichen Verjährungsfrist bleiben bestehen.
Steuern, die auf in 2011 ausgezahlte Dividenden erhoben wurden, können für eine gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren bis spätestens zum 31. Dezember 2016 zurückgefordert werden.
Die ursprüngliche Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung wird nur für die erste Rückforderung benötigt. Kopien in elektronischer Form werden während der Gültigkeitsperiode der Steuersitzbescheinigung/ Freistellungsbescheinigung für jeden weiteren Antrag auf Rückerstattung für denselben Endbegünstigten akzeptiert.
Prüfung durch die niederländische Steuerbehörde
Im Falle einer Prüfung, kann die niederländische Steuerbehörde die Vorlage der vollständigen Kette der Gutschriftsanzeigen bzw. alle sonstigen Informationen verlangen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass er in der Lage ist, diese innerhalb von sieben Kalendertagen vor der durch die niederländische Steuerbehörde gestellten Frist bereitzustellen, welche erwartungsgemäß höchstens drei Wochen betragen wird.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248, als auch auf die Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.