Reference
Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A14099 vom 7. Juli 2014 und mit
sofortiger Wirkung
wird für Erträgnisse aus litauischen Staatsanleihen, die bei Clearstream Banking1 zugelassen sind, ein Quellensteuersatz von 0 % erhoben.
Kategorien zugelassener Begünstigter:
- 0 % für nicht in Litauen Ansässige (sowohl juristische als auch natürliche Personen)
- 0 % für litauische juristische Personen (Zins ist im zu versteuernden Einkommen der Körperschaft enthalten) und
- 0 % für litauische natürliche Personen (falls die Anleihe am oder nach dem 1. Januar 2014 erworben wurde und der Zinsbetrag 500 EUR pro Steuerjahr übersteigt, müssen die Anleger selbst der litauischen Steuerbehörde die Erträgnisse erklären und nach Ablauf des entsprechenden Finanzjahres die Steuern abführen).
Hinweis: Es obliegt den Begünstigten, mit allen rechtlichen und regulativen Anforderungen durch die Gesetzgebung in Litauen hinsichtlich der Quellensteuer konform zu sein. Weder Clearstream Banking noch ihre Verwahrstelle vor Ort übernehmen diesbezüglich eine unmittelbare oder mittelbare Haftung gegenüber den litauischen Steuerbehörden, und Clearstream Banking wird diesbezüglich keine Unterstützung anbieten. Investoren sollten für weitere Informationen ihren steuerlichen Berater konsultieren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
---------------------------------------
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248, als auch auf die Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.