Reference
Wir möchten Kunden von Clearstream Banking1 daran erinnern, dass die Steuersitzbescheinigung (Certificate of Tax Residence) für nicht-ansässige Einzelpersonen und institutionelle Begünstigte jährlich erneuert werden muss, um von einem ermäßigten Steuersatz für türkische Bardividenden laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu profitieren.
Erneuerungsprozess für Kunden
Kunden wird dringend empfohlen, sofern zutreffend, mit dem Erneuerungsprozess baldmöglichst im ersten Quartal 2017 zu beginnen. Bitte beachten Sie die folgenden Sonderanforderungen bezüglich der potenziellen bisherigen Zertifizierung des Begünstigten:
- Für Begünstigte (nicht-ansässige Einzelpersonen und Institute), die 2016 keine Steuersitzbescheinigung eingereicht haben
Wir möchten Begünstigte, für die im Jahr 2016 keine Steuersitzbescheinigung eingereicht worden ist, daran erinnern, dass die ordnungsgemäß ausgefüllte, unterzeichnete und gestempelte Steuersitzbescheinigung bei Clearstream Banking spätestens um 09:00 Uhr MEZ, 21 Geschäftstage vor dem ersten Zahltag der betreffenden Dividende eingehen muss. - Für Begünstigte (nicht-ansässige Einzelpersonen und Institute), die 2016 eine Steuersitzbescheinigung eingereicht haben
Für Begünstigte, für die 2016 eine Steuersitzbescheinigung eingereicht wurde, wird die Gültigkeit des Formulars anhand der folgenden allgemeinen Regeln verlängert:- Die 2016 eingereichte Steuersitzbescheinigung bleibt bis zum 31. März 2017 unter der Bedingung gültig, dass wir vom Begünstigten bis 10. März 2017, 09:00 Uhr MEZ eine neue, ordnungsgemäß ausgefüllte, unterzeichnete und von den Steuerbehörden vor Ort abgestempelte Steuersitzbescheinigung erhalten.
- Wenn 2016 eine Steuersitzbescheinigung eingereicht wurde, liegt für die Zahlungen im 1. Quartal 2017 eine Zertifizierung vor und die Quellensteuervorabbefreiung wird angewandt. Wenn jedoch bis Ende der oben genannten Frist keine neue Steuersitzbescheinigung eingereicht wird, werden für diesen Zahlungszeitraum Rückerstattungen erforderlich.
Formelle Anforderungen an die Steuersitzbescheinigung
Wir weisen Kunden darauf hin, dass die Steuersitzbescheinigung von den Steuerbehörden des Begünstigten ausgestellt und die folgenden Angaben enthalten muss:
- Vollständiger Name des Begünstigten, TIN, Datum der Gründung (Unternehmen) bzw. Geburtsdatum (Einzelpersonen) und Adresse
- Sie muss einen Hinweis auf Artikel 4 des DBA bzw. einen Hinweis auf das DBA zwischen dem Wohnsitz des Begünstigten und der Türkei enthalten und darf keine Sätze, wie „von der Steuer befreit“ oder „nicht steuerpflichtig“ enthalten.
- Die Gültigkeitsdauer (tt/mm/jjjj – tt/mm/jjjj)
NB: Alle Emittenten verlangen eine Steuersitzbescheinigung mit eindeutigen Angaben über die Gültigkeit. Deshalb muss, falls eine Steuerbehörde vor Ort eine Steuersitzbescheinigung nicht im oben genannten Format ausstellt, das Zertifikat mindestens den Passus „für das Jahr jjjj“ enthalten. - Eine Gültigkeitsdauer bis 2016 wird für Zahlungen im Jahr 2017 nicht akzeptiert.
- In demselben Jahr datiert, in dem die Dividende ausgeschüttet wurde, aber vor dem ersten entsprechenden Datum der Dividendenausschüttung in 2017.
Die Steuersitzbescheinigung muss darüber hinaus Clearstream Banking im Original vorgelegt werden. Diese wird von einer Übersetzungsagentur, die von der Verwahrstelle vor Ort von Clearstream ernannt wird, notariell beglaubigt. Die Übersetzungsagentur bietet Übersetzungen in mehrere Sprachen an. Es können jedoch zusätzliche Übersetzungskosten anfallen und die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn die Dokumente in eine andere Sprache als Englisch zu übersetzen sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.