Reference
Clearstream Banking1 akzeptiert Kundenanträge auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden- und Zinsausschüttungen für US-Wertpapiere für das Jahr 2016 nur bis zum
2. Januar 2017.
Bei Eingang eines Rückerstattungsantrags nach dieser Frist wird der Kunde gebeten, die Beantragung einer Steuerrückvergütung direkt an den U.S. Internal Revenue Service (IRS) zu richten.
Ferner möchten wir unsere Kunden daran erinnern, dass wir gemäß unserer Qualified-Intermediary-Vereinbarung (QI-Vereinbarung) keine Rückforderungen nach Ablauf der Einreichungsfrist für das Formular 1042-S im Folgejahr des Besteuerungszeitraums bearbeiten können. Daher wurde der oben genannte Termin zur Rückerstattung festgesetzt, um ein fristgerechtes Reporting zu gewährleisten.
Hinweis: Rückerstattungsanträge der Quellensteuer werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nur bis zum Beginn der Einreichungsfrist bearbeitet und auch nur, wenn sich ausreichende Mittel auf dem Steuerkonto2 befinden.
Wo Rückerstattungsformulare erhältlich sind
Die entsprechenden Rückerstattungsformulare stehen auf unserer Website zur Verfügung.
An welche Adresse die Rückerstattungsformulare zu senden sind
Kunden senden die Rückerstattungsformulare vorzugsweise per Einschreiben an folgende Adresse:
| Clearstream Banking Attn: OTL - Tax Services - US WHT RECLAIM 42 avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg |
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL) als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 (CBF).
2. Aufgrund unserer QI-Vereinbarung mit dem IRS kann eine zu viel einbehaltene Quellensteuer durch Vereinbarung einer Nachzahlung oder durch eine Rückerstattung ausgeglichen werden. Da wir Einzahlungen über das Electronic Federal Tax Payment System (EFTPS) wöchentlich vornehmen, kann es vorkommen, dass sich nicht genügend Mittel auf dem jeweiligen Steuerkonto befinden, um eine von Ihnen beantragte Rückerstattung zu leisten.