Announcement

USA: IRC Section 871(m): Clearstream Banking und Euroclear (die ICSDs) übernehmen allgemeine Richtlinien bezüglich 871(m) Wertpapiere - Aktualisierung

Tax | Custody | USA

Reference

Code
A16192
Service level
CBL
Last Updated
28.03.2017

Hinweis: Diese Kundenmitteilung wurde durch eine eigene Seite – IRC Section 871(m) guidelines - CBL issued securities – ersetzt.

Ergänzend zu unserem TaxFlash T16042 vom 6. Dezember 2016 bezüglich der Herausgabe der Mitteilung Mitteilung 2016-76 am 2. Dezember 2016 durch den U.S. Internal Revenue Service (IRS), die Richtlinien zu den Bestimmungen aus Section 871(m) enthält, möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden informieren, dass die ICSDs nach zahlreichen Gesprächen mit den Emittenten und ihren Agents die allgemeinen Richtlinien für Wertpapiere gemäß 871(m) verabschiedet haben (siehe Anhang).

Bezüglich der Bestimmungen 871(m) und deren Markteinführung bestehen noch Unsicherheiten, die allgemeinen Richtlinien dienen jedoch als Grundlage eines Arbeitsrahmens, damit beide ICSDs die 871(m) Wertpapiere in ihren Systemen akzeptieren und bearbeiten können.

Um die Annahme von 871(m) Wertpapieren zu garantieren, wird Emittenten dringend empfohlen, die Richtlinien der ICSDs zu befolgen, die ihnen über die entsprechenden Kanäle mitgeteilt werden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.