Announcement

Frankreich: Zusätzliche Unterlagen zur Nutzung der Vergünstigungen des Doppelbesteuerungsabkommens

Tax | France

Reference

Code
A17002
Service level
CBL
Last Updated
05.01.2017

Entsprechend den aktuellen Erläuterungen durch die französischen Steuerbehörden möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden darüber informieren, dass von einigen Endbegünstigten bestimmte weitere Unterlagen erforderlich sind, um in den Genuss der Steuersätze aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu kommen. Dies betrifft insbesondere folgende Endbegünstigte: U.S. Regulated Investment Companies (RICs), Real Estate Investment Trusts (REITs) oder Real Estate Mortgage Investment Conduits (REMICs) und bestimmte juristische Personen, deren Besteuerbarkeit durch ihren Status nicht klar definiert ist.

Hintergrund

Gemäß Artikel 4 des DBA zwischen Frankreich und den USA können RICs, REITs und REMICs von einem um 15 % ermäßigten Steuersatz auf Dividenden mit französischer Quelle profitieren, sofern sie ein Formular des Internal Revenue Service (IRS) einreichen, mit dem der Status der US-amerikanischen juristischen Person bestätigt wird. Der IRS gibt jedoch nur 6166-Bescheinigungen aus, die keinen Bezug auf den RIC-, REIT- oder REMIC-Status nehmen, was zur Ablehnung von DBA-Anträgen seitens der französischen Steuerbehörden führt. Unsere französische Verwahrstelle hat Gespräche mit den französischen Steuerbehörden aufgenommen, um eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.

Bestimmte nicht-US-amerikanische juristische Personen müssen gemäß früherer Erläuterungen der französischen Steuerbehörden (siehe unsere Kundenmitteilung A14075 vom 27. Mai 2014) eine bestimmte Steuerbescheinigung vorlegen, die die Besteuerbarkeit der juristischen Person belegt, die von einem DBA profitieren möchte. Die Formulierung dieser Bescheinigungen wurde jetzt von den französischen Steuerbehörden näher erläutert.

Auswirkungen auf Kunden

Diese Erläuterungen besagen, dass Kunden, die DBA-Sätze durch das vereinfachte Verfahren oder durch die Standardrückerstattung in Anspruch nehmen möchten, je nach ihrem Status die folgenden Unterlagen einreichen müssen:

  • In den USA ansässige RICs, REITs oder REMICs müssen zusätzlich zu den üblichen in unserem Market Taxation Guide – France beschriebenen Unterlagen eine Kopie des Formulars 8802 (Application for United States Residency Certification) einreichen, das von den jeweiligen RICs, REITs oder REMICs ausgefüllt, datiert und unterzeichnet wurde und im jeweiligen Jahr gültig ist. In Abschnitt 5 muss eindeutig erkennbar sein, dass der Antragsteller verpflichtet ist, ein US-Steuerformular 1120-RIC (für US-amerikanische RICs), ein US-Steuerformular 1120-REIT (für US-amerikanische REITs) oder ein US-Steuerformular 1066 (für US-amerikanische REMICs) einzureichen. In Formular 8802 müssen derselbe Name und dieselbe Steueridentifikationsnummer wie auf dem Formular 6166 angegeben sein.
  • Nicht in den USA ansässige Steuerpflichtige, insbesondere Anlagemodelle (SICAVs, FCPs, CIVs, OPCVMs/UCITs usw.), müssen zusätzlich zu den üblichen in unserem Market Taxation Guide – France beschriebenen Unterlagen eine Steuerbescheinigung einreichen und sicherstellen, dass ihre Steuerbescheinigung korrekt zertifiziert, unterzeichnet, datiert und mit dem Briefkopf der lokalen Steuerbehörden gedruckt wurde und eine der folgenden Formulierungen enthält, die von den französischen Steuerbehörden offiziell akzeptiert werden (in englischer oder französischer Sprache):
    • The beneficial owner is subject to tax on its worldwide income (Der Endbegünstigte unterliegt der Besteuerung seiner weltweiten Erträgnisse);
    • The beneficial owner is subject to tax including on its French income (Der Begünstigte unterliegt der Besteuerung, einschließlich seiner französischen Erträgnisse);
    • The beneficial owner is liable to tax without being exempted on its worldwide income (Der Endbegünstigte ist steuerpflichtig, ohne dass seine weltweiten Erträgnisse freigestellt sind); oder
    • The beneficial owner is liable to tax without being exempted including on its French income (Der Endbegünstigte ist steuerpflichtig ohne Freistellung, einschließlich seiner französischen Erträgnisse).

Es gibt keine offizielle Vorlage für die Steuerbescheinigung; Kunden müssen diejenige auf der Seite Tax forms to use – France vorlegen, die die Formulierung „is subject to tax at a normal rate on its income (including French Income)“ enthält und sowohl von unserer Verwahrstelle als auch von den französischen Steuerbehörden akzeptiert wird.

Weitere Informationen

Kunden erhalten weitere Informationen vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.