Singapur: Neuer Rückerstattungsdienst für Real Estate Investment Trusts

02.02.2017

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass sie ab sofort ihre Rückerstattungsanträge für aus Singapur stammende Real Estate Investment Trusts (REITs) direkt an Clearstream Banking senden können, und zwar mit

sofortiger Wirkung

Hintergrund

Für steuerliche Zwecke bezieht sich ein REIT auf einen Trust, der als gemäß Section 286 des Securities and Futures Act (Cap. 289) zugelassener Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren eingerichtet wurde und an der Börse von Singapur notiert ist und der in Immobilien und mit Immobilien verbundene Vermögenswerte investiert bzw. vor hat, zu investieren.

Der Begriff „Rückerstattungsdienst“ reflektiert den Prozess, den zu viel einbehaltenen Quellensteuerbetrag von den zuständigen Steuerbehörden des Emittenten zurückzufordern. Im Rahmen von Clearstream Bankings kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Dienste hat Clearstream Banking zusammen mit ihrem Agent The Development Bank of Singapore Limited (DBS) für Kunden die Möglichkeit geschaffen, ihre Rückerstattungsanträge direkt an Clearstream Banking zu senden, vorausgesetzt, die Verwahrstelle bietet diesen Dienst an, da die Verfügbarkeit des Rückerstattungdiensts in Abhängigkeit vom Emittenten variieren kann und selbst für denselben Emittenten je nach Vergütungsbasis unterschiedlich sein kann.

Prozess des neuen Services

Die folgenden Endbegünstigten sind für den Rückerstattungsdienst zu Dividenden von aus Singapur stammenden REITs, der über Clearstream Banking verfügbar ist, zugelassen:

  • Ausländische juristische Personen, der anwendbare Satz beträgt 10 %.
  • Ausländische Einzelpersonen, der anwendbare Satz beträgt 0 %.

Kunden, die das Rückerstattungsverfahren über Clearstream Banking nutzen wollen, sollten eine Originalversion des Antrags „Letter of request to Clearstream Banking for reclaim of withholding tax on Singaporean Securities (Ersuchen an Clearstream Banking zur Rückerstattung der Kapitalertragssteuer auf singapurische Wertpapiere)“ ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet an Clearstream Banking senden (hier unten beigefügt).

Nach Eingang des Antrags wird Clearstream Banking die folgenden Angaben mit ihrer Verwahrstelle abgleichen:

  • Verfügbarkeit eines Rückerstattungsdienstes für eine bestimmte Kapitalmaßnahme
  • Zertifizierungsanforderungen für einen bestimmten Endbegünstigten
  • Gesetzliche Frist und Frist von Clearstream Banking für den Eingang der Originaldokumente

Nach Eingang oben genannter Informationen durch die Verwahrstelle wird Clearstream Banking diese Angaben per SWIFT-Mitteilung an die Kunden weitergeben.

Einreichungsfrist für Dokumente

Die Frist von Clearstream Banking für den Eingang der Originaldokumente für einen Steuerrückerstattungsantrag beträgt mindestens vier Monate vor der anwendbaren gesetzlichen Frist des Marktes. Alle Rückerstattungsanträge, die bei Clearstream Banking nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden abgelehnt.

Wichtiger Hinweis:

Wir weisen wir Kunden darauf hin, dass jeder Steuerrückerstattungsantrag auf Einzelfallbasis geprüft wird. Clearstream Banking unterstützt ihre Kunden zwar, eine Ablehnung der Dokumente zu vermeiden, jedoch ist weder Clearstream Banking noch der Agent für die Zustimmung bzw. Ablehnung des Rückerstattungsantrags durch die Steuerbehörden des entsprechenden Landes verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Anspruch auf Steuerrückerstattung zu bestimmen, die erforderlichen Anträge richtig auszufüllen und den einzufordernden Betrag zu berechnen.

Weitere Informationen

Der Market Taxation Guide – Singapore wird in Kürze entsprechend aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.