Announcement

Japan: Samurai-Anleihen – Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung für japanische Unternehmen

Tax | Japan

Reference

Code
A17036
Service level
CBL
Last Updated
02.02.2017

Mit

sofortiger Wirkung

hat Clearstream Bankings1 Verwahrstelle HSBC Japan bestätigt, dass ab jetzt ein ermäßigter Steuersatz auf die Zinsen für die Samurai-Anleihen für japanische Unternehmen durch das Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung verfügbar ist, sofern das erforderliche Zertifikat innerhalb der im Folgenden erläuterten vorgeschriebenen Fristen eingereicht wird.

Auswirkungen auf Kunden

Der Standard-Quellensteuersatz auf japanische Samurai-Anleihen beträgt bei Clearstream Banking 20,315 %.

Japanische Unternehmen, die in Verordnung Nr. 34 vom 31. März 1965, Teil I, Kapitel I Artikel 2–3 des Körperschaftsteuergesetzes als Unternehmen bezeichnet werden, die ihre Zentrale oder ihren Hauptsitz in Japan haben, haben ein Anrecht auf einen ermäßigten Steuersatz für die japanische Kapitalertragssteuer auf Zinsen aus den Samurai-Anleihen (dieser beläuft sich auf 15,315 %). Clearstream Banking bietet bezüglich der Feststellung der Anspruchsberechtigung keine Unterstützung an. Bitten wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu den Anforderungskriterien zu erhalten.

Es wurde ein neues Formular erstellt, „Samurai Bonds - One-Time Certificate of Residence in Japan - Corporation“, das es zugelassenen japanischen Unternehmen ermöglicht, den ermäßigten Steuersatz von 15,315 % auf Steuern aus Samurai-Anleihen zu beantragen.

Wichtiger Hinweis:
Um die Quellensteuervorabbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Endbegünstigten, einschließlich der Clearstream Banking Kunden, in deren Namen ein ermäßigter Steuersatz beantragt wird, für die Zwecke der steuerlichen Veranlagung in Japan ansässige japanische Unternehmen sein.

Der ermäßigte Kapitalertragssteuersatz ist für zugelassene japanische Unternehmen durch das Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung verfügbar, sofern das erforderliche Zertifikat innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht wird.

Quellensteuervorabbefreiung

Dokumentationsanforderungen

Japanische Unternehmen, die einen Antrag auf Quellensteuerbefreiung für Zinsen auf Erträgnisse aus japanischen Samurai-Anleihen gestellt haben, müssen folgende Unterlagen an Clearstream Banking senden:

  • Samurai Bonds - One-Time Certificate of Residence in Japan - Corporations (verfügbar auf unserer Seite Tax forms to use – Japan), unterzeichnet und ausgefüllt durch den Clearstream Banking Kunden und bis auf Widderruf gültig; und
  • Samurai Bonds - Amendment Instructions (verfügbar auf unserer Seite Tax forms to use – Japan), sofern zutreffend.

Einreichungsfrist für Dokumente

Die o. g. Dokumente zur Quellensteuervorabbefreiung auf Zinsen aus Samurai-Anleihen müssen spätestens sieben Geschäftstage vor der ersten Erträgniszahlung, bis 10:00 Uhr MEZ bei Clearstream Banking eingegangen sein.

Weitere Informationen

Der Market Taxation Guide – Japan wird in Kürze entsprechend aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.