Announcement

Tschechische Republik: Gültigkeit von Steuersitzbescheinigungen in elektronischer Form

Tax | Czech Republic

Reference

Code
A17057
Service level
CBL
Last Updated
04.04.2017

Clearstream Banking1 möchte hiermit ihre Kunden informieren, dass die Tschechische Nationalbank in ihrer Rolle als Zahlstelle ihre Anforderungen bezüglich elektronischer Steuersitzbescheinigungen, die von ausländischen Steuerbehörden ausgestellt wurden, eingehender erläutert hat. Mit

sofortiger Wirkung

wird CNB Steuersitzbescheinigungen nur akzeptieren, wenn diese in einer Form eingereicht werden, die mit den durch die tschechische Gesetzgebung festgelegten Anforderungen im Einklang steht.

Hintergrund

Abschnitt 12 des Gesetz Nr. 91/2012 Coll. zum Internationalen Privatrecht besagt, dass ein von einem Gericht, einem öffentlich bestellten Notar oder einer ausländischen Behörde oder durch einen Diplomaten bzw. ein Konsulat ausgestelltes Dokument in der Tschechischen Republik nur als offizielles Dokument gilt, wenn dieses ordnungsgemäß durch eine Apostille zertifiziert wurde.

Falls eine Zertifizierung im Ausland nicht möglich ist, sollte eine Botschaft der Tschechischen Republik dieses Dokument beglaubigen, vorausgesetzt, dass die Echtheit zweifelsfrei ist (Superlegalisation).

Die Gültigkeit und Akzeptanz der elektronischen Steuersitzbescheinigungen wurde auch in einer Versammlung der tschechischen Capital Market Association angesprochen, wo die Teilnehmer um die Einrichtung einer gemeinsamen Marktpraxis baten, die von der Generaldirektion für Steuern und der Tschechischen Nationalbank vor Ort in ihrer Rolle als Marktregulierer bestätigt würde.

Auswirkungen auf Kunden

CNB akzeptiert keine elektronischen Steuersitzbescheinigungen mehr, die nicht ordnungsgemäß beglaubigt sind.

Wir möchten Kunden von Clearstream Banking daran erinnern, dass die notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehenen Kopie zwingend erforderlich ist, wenn die Steuersitzbescheinigung von der Steuerbehörde des Begünstigten elektronisch herausgegeben und gestempelt bzw. wenn eine Kopie der Steuersitzbescheinigung eingereicht wurde, wie dies bereits in der Kundenmitteilung A16182 vom 20. Dezember 2016 angesprochen worden ist.

Weitere Informationen zu den Zertifizierungsanforderungen finden Sie im Market Taxation Guide – Czech Republic.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.