Announcement

Norwegen: Anwendbarkeit des Steuerabkommens für US Regulated Investment Companies

Tax | Norway

Reference

Code
A17065
Service level
CBL
Last Updated
11.04.2017

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass die norwegischen Steuerbehörden kürzlich die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Norwegen und den USA auf US Regulated Investment Companies (RICs) erweitert haben.

Hintergrund

Die norwegischen Steuerbehörden haben kürzlich die Quellensteuerrückerstattungsverfahren für US-amerikanische RICs eröffnet.

Basierend auf dem geprüften Kommentar des steuerlichen OECD-Musterabkommens haben die norwegischen Steuerbehörden kürzlich die Zulässigkeit des DBA für US-amerikanische RICs anerkannt.

Um für die Rückerstattung der Quellensteuer auf norwegische Dividenden zugelassen zu werden, muss eine US-amerikanische RIC sich als „Begünstigte“ im Sinne von Artikel 8 des DBA zwischen Norwegen und den USA gemäß den folgenden Bedingungen qualifizieren:

  • Die US-amerikanische RIC muss eine freie Verfügungsgewalt und eine Berechtigung für Dividenden aus norwegischen Unternehmen besitzen.
  • Die freie Verfügungsgewalt darf hinsichtlich der Weitergabe von Dividenden an ihre Investoren, nicht durch rechtliche, vertragliche oder tatsächliche Verpflichtungen eingeschränkt werden.
  • Diese beiden Bedingungen werden normalerweise von US-amerikanischen RICs erfüllt. Die norwegischen Steuerbehörden werden jedoch die Anträge auf Steuerrückerstattung auf Einzelfallbasis prüfen.

Auswirkungen auf Kunden

Juristische Personen, die sich als US-amerikanische RICs qualifizieren und der Quellensteuer auf norwegische Dividenden unterliegen, können einen Rückerstattungsantrag stellen.

Für US-amerikanische RICs gelten keine bestimmten Dokumentationsanforderungen. Die Standard-Dokumentationsanforderungen bleiben unverändert, wenn der Antrag auf Standardrückerstattung über Clearstream eingereicht wird. Die erforderlichen Dokumente finden Sie in unserem Market Taxation Guide – Norway.

Wir weisen Kunden jedoch darauf hin, dass die norwegischen Steuerbehörden jeden Steuerrückerstattungsantrag, der individuell eingereicht wird, prüfen und jederzeit zusätzliche Belegdokumente anfordern können, die sie als notwendig erachten, um über die Berechtigung des Begünstigten auf eine Rückerstattung des beantragten Steuerbetrags zu entscheiden.

Die gesetzliche Frist für die Rückforderung der Quellensteuer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Dividende ausgeschüttet wurde, verlängert. Die Frist, bis zu der Clearstream Banking die Dokumente für einen Antrag auf Standarderstattung erhalten muss, endet spätestens zwei Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist.

Darüber hinaus hat eine US-amerikanische RIC, die die oben genannten Bedingungen erfüllt und deren Steuerrückerstattungsantrag bisher abgelehnt wurde, das Recht, Einspruch gegen die Ablehnung zu erheben. In diesen Fällen wird der Einspruch selbst dann berücksichtigt, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Dem Antrag sind der Ablehnungsbescheid durch die Steuerbehörden sowie die von den Steuerbehörden angeforderten Dokumente beizufügen. Clearstream Banking bietet diesbezüglich keinen Dienst an. Die Dokumente müssen direkt an die jeweilige Steuerbehörde gesandt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.