Announcement

Dänemark: Gültigkeit der Rückerstattungsformulare 02.051 und 02.050

Tax | Denmark

Reference

Code
A17069
Service level
CBL
Last Updated
26.04.2017

Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A17050 vom 9. März 2017 bezüglich der Einführung von elektronischen Anträgen für Standardrückforderungen durch die dänischen Steuerbehörden ab 1. April 2017 möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden informieren, dass unsere Verwahrstelle von den dänischen Steuerbehörden weitere Anweisungen hinsichtlich der Gültigkeit des Formulars „Place of resident statement“ (Formular 02.051 für Unternehmen usw. und Formular 02.050 für Privatpersonen) erhalten hat.

Es wurde zuvor mitgeteilt, dass das Formular für ein Kalenderjahr, d. h. ab dem Tag, an dem es von der Steuerbehörde vor Ort abgestempelt wurde, bis zum Ende des Kalenderjahres gültig ist.

Wie mit den dänischen Steuerbehörden geklärt wurde, gilt das neue Formular für den in den Feldern “From (date)” und “Until (date, if known)" angegebenen Zeitraum, der gemäß den folgenden Regeln auszufüllen ist:

From (date):

  • Natürliche Personen
    Das Datum, an dem die natürliche Person ursprünglich ansässig geworden ist oder in das Land seines Wohnsitzes zog
  • Juristische Personen
    Das Datum, an dem das Unternehmen ursprünglich gegründet wurde oder den rechtlichen Sitz verlegt hat

Until (date, if known):

  • Natürliche und juristische Personen
    Das Datum, an dem der Endbegünstigte den WohnsItz/ rechtlichen Sitz verließ

Ist der Endbegünstigte nach wie vor im entsprechenden Sitz ansässig, dann sollte das Feld „Until (date, if known)" frei bleiben. Das Ablaufdatum der Gültigkeit für diese Formulare ist stattdessen das Datum, an dem das Formular von den ausländischen Behörden ausgestellt wurde (vom).

Das Formular ist deshalb nur für Dividenden gültig, die während dieses Zeitraums ausgeschüttet wurden.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die eine Rückerstattung von Steuern auf dänische Dividenden über das Standardrückerstattungsverfahren über Clearstream Banking beantragen möchten, müssen mit sofortiger Wirkung, wie oben beschrieben, verfahren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.