Announcement

Tschechien: Neue gesetzliche Frist für Standardrückerstattungen

Tax | Czech Republic

Reference

Code
A17093
Service level
CBL
Last Updated
26.06.2017

Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit Wirkung zum

1. Juli 2017

gemäß der Änderung des Einkommenssteuergesetzes in der Gesetzessammlung der Tschechischen Republik unter Gesetz Nr. 61/2017 die Frist für Standardrückerstattungen auf zwei Jahre festgesetzt wird.

Hintergrund

Die gesetzliche Frist für die Rückforderung der Quellensteuer betrug drei Jahre nach der Zahlung der entsprechenden Erträgnisse.

In seltenen Fällen wurde die gesetzliche Frist je nach Emittent von drei Jahren auf 60 Tage herabgesetzt. Laut Artikel 327 des tschechischen Steuergesetzes Nr. 280/2009 kann, wenn der Empfänger der Erträgnisse bezüglich der einbehaltenen Quellensteuer Zweifel oder Fragen hat, der Institution, die die Quellensteuer eingezogen hat (in diesem Fall der Emittent), innerhalb von 60 Tagen ab Zahlung ein Antrag zugesandt werden. Nach Ablauf dieser Frist bleiben dem Emittenten 30 Tage zur Beantwortung/Bearbeitung der Anfrage.

Einige Emittenten haben entschieden, ihren Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Dividendenausschüttungen zu reduzieren und die Frist von 60 Tagen anzuwenden. Obwohl diese Frist eine Abweichung von den Standard-Marktverfahren darstellte, galt sie als mit der lokalen Gesetzgebung nach der oben genannten Erklärung konform.

Die Änderung von §38d des Einkommenssteuergesetzes zur Quellensteuer sieht eine neue Frist von zwei Jahren (24 Monate) ab dem Datum der Erträgniszahlung vor. Dies gilt für alle Wertpapiere und birgt keine Möglichkeit für Emittenten zur Fristverkürzung.

Auswirkungen auf Kunden

Für alle ab 1.  Juli 1017 abgewickelten Erträgniszahlungen beträgt die neue gesetzliche Frist zur Rückforderung der Quellensteuer zwei Jahre ab dem Datum der Erträgniszahlung.

Die Frist, bis zu der Clearstream Banking die Dokumente für einen Antrag auf Standarderstattung erhalten muss, endet spätestens zwei Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist.

Hinweis: Jedwede Steuerrückforderungen für vor dem 1. Juli 2017 abgewickelte Zahlungen unterliegen der vorherigen gesetzlichen Frist, also drei Jahre nach dem Jahr, in welchem die entsprechende Erträgniszahlung erfolgte, bzw. 60 Tage, falls vom Emittenten beantragt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.