Australien: Ermäßigung der Quellensteuer auf australische Erträgniszahlungen aus einem Non-Managed Investment Trust (non-MIT) für nicht ansässige Begünstigte
Reference
Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
der Quellensteuersatz für einen nicht ansässigen Begünstigten, der für australische Erträgniszahlungen aus Non-Managed Investment Trust (non-MIT) zugelassen ist, von 47 % auf 45 % für non-MIT kurzfristige Capital Gain on Tap (CGT), unbekannte Erträgnisse und non-MIT Sundry Other Income (SOI)-Komponenten gesenkt wird.
Hintergrund
Die vorübergehende Budgetberichtigung von 2 %, die für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 erhoben wurde, endet am 30. Juni 2017.
Auswirkungen auf Kunden
Für alle Erträgniszahlungen ab 1. Juli 2017 werden alle nicht ansässigen Investoren zu einem ermäßigten Steuersatz von 45 % auf Erträgnisausschüttungen durch australische Investmentgesellschaften erhoben, die sich nicht als MITs im Sinne der Quellensteuer gemäß Subdivision 12-H des Einkommenssteuergesetzes von 1953 für non-MIT Short Term Capital Gain on Tap (CGT), unbekannte Erträgnisse und non-MIT Sundry Other Income (SOI)-Komponenten qualifizieren.
Weitere Informationen
Der Market Taxation Guide – Australia wird in Kürze entsprechend aktualisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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