Announcement

Belgien: Neues Verfahren zur Steuerbefreiung auf Dividendenausschüttungen

Tax | Belgium

Reference

Code
A17111
Service level
CBL
Last Updated
02.08.2017

Mit Wirkung zum

1. September 2017

wird die Verwahrstelle von Clearstream Banking1 in Belgien, BNP Paribas (BNP), das Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung für belgische Dividenden nicht mehr anbieten. Die Steuerbefreiung kann über das zügige Rückerstattungsverfahren erwirkt werden, wenn folgender geänderter Prozess beachtet wird.

Hinweis: Dieses neue Verfahren gilt nicht für Ansässige eines Landes, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien geschlossen hat. Das derzeitige Verfahren für eine zügige Rückerstattung ist weiterhin gültig.

Auswirkungen auf Kunden

Begünstigte mit folgenden Qualifikationen:

  • Supranationale/internationale Organisationen
  • Nicht ansässige Pensionsfonds oder
  • Ausländische Unternehmen, die zur Teilnahme „qualifiziert sind“

und eine Steuerbefreiung auf ab 1. September 2017 ausgeschüttete Dividenden erwirken wollen, haben die Möglichkeit, zwei Arten des zügigen Rückerstattungsverfahrens zu beantragen. 

Die „vorweggenommene“ zügige Rückerstattung

Bei diesem Verfahren müssen Kunden ihre Steuerbescheinigung im Voraus vorlegen.

Mit diesem, von der BNP empfohlenen Verfahren wird eine reibungslose und zügige Rückzahlung der Quellensteuer innerhalb von ca. vier Wochen gewährleistet.

1. Begünstigte, die supranationale/internationale Organisationen, nicht ansässige Pensionsfonds und ausländische Unternehmen sind, die sich zur Teilnahme und Erwirkung der vollständigen Steuerbefreiung „qualifizieren“.

Steuerunterlagen

Die folgenden Dokumente müssen Anfang des Jahres bzw. spätestens sieben (7) Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten entsprechenden Dividendenausschüttung an Clearstream gesendet werden:

  • Anhang 229 (gültig bis auf Widderruf) für supranationale oder internationale Organisationen oder
  • Anhang 26 (gültig bis auf Widderruf) für nicht ansässige Pensionsfonds oder
  • Selbstauskunft für die Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden (gültig für ein Kalenderjahr) für ausländische Unternehmen, die sich zur Teilnahme „qualifizieren“.

und

  • Vollmacht vom Endbegünstigten (wenn die Zertifizierung von einem Dritten unterzeichnet wurde).

und

  • Vollmacht vom Clearstream Banking Kunden (auf Anfrage).

und

  • Steuerinstruktion pro Zahlung, die spätesten sieben (7) Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten entsprechenden Dividendenausschüttung, bis 10:00 Uhr CET per MT599-Nachricht zu versenden ist. Diese muss folgende Informationen erhalten:
    ATTN: PTR TAX
    RE: BELGIUM QUICK REFUND
    ISIN:
    PAY DATE:
    CBL ACCOUNT:
    BENEFICIAL OWNER STATUS: *
    BENEFICIAL OWNER NAME:
    BENEFICIAL OWNER FISCAL ADDRESS:
    BENEFICIAL OWNER FISCAL COUNTRY:
    SHARES:
    TAX RATE:

    *Supranationale/internationale Organisationen, nicht ansässige Pensionsfonds oder ausländische Unternehmen, die sich zur Teilnahme einer Steuerbefreiung „qualifizieren“.

Dokumente, die bis auf Widerruf gültig sind oder die jährlich vorzulegen sind, müssen nicht erneuert werden (sofern diese nicht vor dem entsprechenden nächsten Zahltag ihre Gültigkeit verlieren) und werden für die vorweggenommene zügige Rückerstattung nach Erhalt der gültigen Steuerinstruktion pro Zahlung berücksichtigt.

2. Begünstigte, die ausländische Unternehmen sind und sich zur Teilnahme „qualifizieren“ und vom ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995 % profitieren wollen.

Steuerunterlagen

Die folgenden Dokumente müssen pro Zahlung spätestens sieben (7) Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten entsprechenden Dividendenausschüttung an Clearstream gesendet werden.

  • Selbstauskunft über den reduzierten Steuersatz für die Kapitalertragssteuer auf Dividenden in Höhe von 1,6995 % (gültig pro Zahlung)

und

  • Vollmacht vom Endbegünstigten (wenn die Selbstauskunft von einem Dritten unterzeichnet wurde)

und

  • Vollmacht vom Clearstream Banking Kunden (auf Anfrage)

und

  • Steuerinstruktion pro Zahlung, die spätesten sieben (7) Geschäftstage vor dem Stichtag der ersten entsprechenden Dividendenausschüttung, bis 10:00 Uhr CET per MT599-Nachricht zu versenden ist. Diese muss folgende Informationen erhalten:
    ATTN: PTR TAX
    RE: BELGIUM QUICK REFUND
    ISIN:
    PAY DATE:
    CBL ACCOUNT:
    BENEFICIAL OWNER STATUS: *
    BENEFICIAL OWNER NAME:
    BENEFICIAL OWNER FISCAL ADDRESS:
    BENEFICIAL OWNER FISCAL COUNTRY:
    SHARES:
    TAX RATE:

    *Supranationale/internationale Organisationen, nicht ansässige Pensionsfonds oder ausländische Unternehmen, die sich zur Teilnahme einer Steuerbefreiung „qualifizieren“.

Aufgrund der Unterlagen, die vor dem Zahlbarkeitstag vorgelegt werden und deren Gültigkeit vorausgesetzt wird, wird BNP bei der Zahlstelle baldmöglichst die Steuerrückerstattung beantragen. Die Steuer wird rückerstattet, sobald die Fonds von der Zahlstelle eingehen, was in einigen Fällen am Zahlbarkeitstag geschieht.

Die Dividendenausschüttung erfolgt am Zahlbarkeitstag, abzüglich des belgischen Standard-Steuersatzes. Nach Eingang des Betrages wird eine Steueränderung vorgenommen.

Die zügige Rückerstattung „nach der Zahlung“

Mit diesem Verfahren haben Kunden, die die Frist zur „vorweggenommenen“ zügigen Rückerstattung versäumt haben, die Möglichkeit, ihre Unterlagen und Instruktionen zur Kapitalmaßnahme bis zum Zahlbarkeitstag, bis spätestens 10:00 Uhr nachzureichen.

Die Dividenden werden am Zahlbarkeitstag abzüglich des belgischen Standard-Steuersatzes ausgeschüttet. Der Steuerbetrag wird rückerstattet, sobald die Fonds von der Zahlstelle eingegangen sind, d. h. circa innerhalb von vier Wochen nach Antrag bei der Zahlstelle.

Viele Zahlstellen haben für die Einreichung der Unterlagen des Endbegünstigten sehr knappe Fristen festgelegt. Wir empfehlen deshalb unseren Kunden, dieses Verfahren zu vermeiden, da eine Ablehnung durch die Zahlstelle sehr wahrscheinlich ist.

Weitere Informationen

Kunden, die die Fristen für eine zügige Rückerstattung versäumt haben, können eine Standardrückerstattung beantragen. Beachten Sie bitte den Market Taxation Guide – Belgium für weitere Einzelheiten.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.