Announcement

Norwegen: Neue Dokumentationsanforderungen für Quellensteuervorabbefreiung - Aktualisierung

Tax | Norway

Reference

Code
A17149
Service level
CBL
Last Updated
02.11.2017

Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A17092 vom 22. Juni 2017 über die neuen Dokumentationsanforderungen für die Quellensteuervorabbefreiung, die ab 1. Januar 2018 anwendbar werden, möchte Clearstream Banking1 die folgenden neuen Vorlagen zur Verfügung stellen:

  • One-Time-Certificate – Antrag auf einen ermäßigten Steuersatz auf die norwegische Quellensteuer
    Das One-Time-Certificate muss vom Clearstream Kunden ausfüllt werden und ist bis auf Widerruf gültig.
  • Liste der Endbegünstigten der norwegischen Wertpapiere
    Ist der Kunde von Clearstream Banking nicht der einzige Endbegünstigte der auf dem Konto gehaltenen norwegischen Wertpapiere, muss eine Liste der Endbegünstigten elektronisch über die Funktion zum BO Upload von Clearstream Banking hochgeladen werden. Eine aktualisierte, den neuen Anforderungen entsprechende Version wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.
  • Bescheinigung über den Begünstigten
    Die Bescheinigung über den Endbegünstigten ist vom Endbegünstigten oder seinen Vertreter zu unterzeichnen. Sie gilt als Bestätigung vom Dividendenberechtigten, dass es sich bei der Person um den Endbegünstigten der Dividende handelt.
    Es ist eine Originalbescheinigung vorzulegen. Diese gilt bis auf Widerruf.

Wichtiger Hinweis:
Die jeweilige Bescheinigung ist wie folgt erhältlich:

  • Eine für Kunden der Clearstream Banking AG (CBF). Hierzu gehören CBF-Kunden mit 6-er Konten über die Creation-Plattform; und
  • Eine für Kunden von Clearstream Banking S.A (CBL).

Kunden werden gebeten, die Bescheinigung (entweder die CBL oder CBL Version) entsprechend ihrem Konto auszustellen. 

Auswirkungen auf Kunden

Anträge zur Quellensteuervorabbefreiung, die nach dem derzeitigen Verfahren und mit den aktuellen Vorlagen eingereicht werden, werden bis 31. Dezember 2017 akzeptiert. Wir empfehlen unseren Kunden jedoch dringend, ab sofort das neue One-Time-Certificate und die Bescheinigung über den Endbegünstigten unter Verwendung der neuen Vorlagen einzureichen.
Das neue Verfahren und die neuen Vorlagen werden ab 1. Januar 2018 Pflicht, die aktuellen Versionen werden ab diesem Datum von Clearstream Banking nicht mehr akzeptiert. Verwenden Kunden zur Bescheinigung nicht die neuen Vorlagen und das Quellensteuervorabbefreiungsverfahren, gilt für Dividenden aus norwegischen Aktien der Standard-Quellensteuersatz.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

PDF
Norway Beneficial owner Certificate - CBL
05.12.2018
90786 KB
PDF
Norway Beneficial owner Certificate - CBF
05.12.2018
79473 KB
PDF
One Time Certificate for Norwegian Equities - CBL
05.12.2018
86990 KB
PDF
One Time Certificate for Norwegian Equities - CBF
05.12.2018
86497 KB