Reference
Clearstream Banking1 informiert Kunden, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2018
eine neue Frist bei Einreichung oder Erneuerung einer Steuersitzbescheinigung (Certificate of Tax Residence) anzuwenden ist.
Hintergrund
Die Steuersitzbescheinigung ist jährlich sowohl für nicht ansässige Einzelpersonen als auch für institutionelle Endbegünstige erforderlich, um von einem ermäßigten Steuersatz für türkische Bardividenden laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu profitieren. Der bisherige Prozess hat bestimmten Endbegünstigen, für welche im vergangenen Jahr eine Steuersitzbescheinigung eingereicht wurde, erlaubt, dass die Gültigkeit auf das erste Quartal des folgenden Jahres verlängert wird, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen wurden erfüllt.
Neue Frist
Um von einem ermäßigten DBA-Satz auf türkische Bardividendenzahlungen in 2018 zu profitieren, muss die Steuersitzbescheinigung ordnungsgemäß ausgefüllt und von den lokalen Steuerbehörden unterzeichnet bei Clearstream Banking spätestens um 09:00 Uhr MEZ, 21 Geschäftstage vor der ersten Dividendenzahlung, für welche die Steuersitzbescheinigung gilt, eingehen.
Formelle Anforderungen an die Steuersitzbescheinigung
Wir weisen Kunden darauf hin, dass die Steuersitzbescheinigung von den Steuerbehörden des Begünstigten ausgestellt und die folgenden Angaben enthalten muss:
- Vollständiger Name des Begünstigten, TIN, Datum der Gründung (Unternehmen) bzw. Geburtsdatum (Einzelpersonen) und eingetragene Adresse
- Sie muss einen Hinweis auf Artikel 4 (Sitz) des DBA bzw. einen Hinweis auf das DBA zwischen dem Wohnsitz des Begünstigten und der Türkei enthalten und darf keine Sätze, wie „von der Steuer befreit“ oder „nicht steuerpflichtig“ enthalten.
- Die Gültigkeitsdauer (tt/mm/jjjj – tt/mm/jjjj)
NB: Alle Emittenten verlangen eine Steuersitzbescheinigung mit eindeutigen Angaben über die Gültigkeit. Deshalb muss, falls eine Steuerbehörde vor Ort eine Steuersitzbescheinigung nicht im oben genannten Format ausstellt, das Zertifikat mindestens den Passus „für das Jahr jjjj“ enthalten.
Eine Gültigkeitsdauer bis 2017 wird für Zahlungen im Jahr 2018 nicht akzeptiert.
In demselben Jahr datiert, in dem die Dividende ausgeschüttet wurde, aber vor dem ersten entsprechenden Datum der Dividendenausschüttung in 2018.
Die Steuersitzbescheinigung muss Clearstream Banking im Original vorgelegt werden. Diese wird von einer Übersetzungsagentur, die von der Verwahrstelle vor Ort von Clearstream ernannt wird, notariell beglaubigt. Die Übersetzungsagentur bietet Übersetzungen in mehrere Sprachen an. Es können jedoch zusätzliche Übersetzungskosten anfallen und die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn die Dokumente in eine andere Sprache als Englisch zu übersetzen sind.
Auswirkungen auf Kunden
Kunden werden dringend gebeten, das Erneuerungsverfahren in 2018 so früh wie möglich einzuleiten, um die oben genannten Fristen einzuhalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.