Norwegen: Neue Dokumentationsanforderungen für die Quellensteuerbefreiung um ein Jahr verschoben
Reference
In Ergänzung zu den Kundenmitteilungen A17092 vom 22. Juni 2017 und A17149 vom 2. November 2017 bezüglich den Dokumentationsanforderungen zur Quellensteuerbefreiung, welche ab 1. Januar 2018 gelten sollten, möchte Clearstream Banking1 die Kunden informieren, dass die norwegischen Steuerbehörden bestätigt haben, dass sich die Umsetzung bis zum 1. Januar 2019 verschieben wird.
Auswirkungen auf Kunden
Die aktuellen Steuerverfahren und Dokumentationsanforderungen werden weiterhin bis zum 31. Dezember 2018 gültig sein.
Wir werden weiterhin die auf dem Markt verfügbaren Informationen beobachten und zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.