Frankreich: Neues One-Time-Certificate für französische Wertpapiere, die bei BNP Paribas und CBF gehalten werden, zwingend erforderlich – Erinnerung
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Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A17174 möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden daran erinnern, dass das neue One-Time-Certificate für französische Wertpapiere für alle Inhaber von Konten bei Clearstream Banking S.A. (CBL) und Clearstream Banking AG, die in Wertpapiere mit französischer Quelle investieren, zwingend erforderlich ist.
Hintergrund
Nach der Migration von ESES T2S-zugelassenen Wertpapieren zu CBF muss das bestehende One-Time-Certificate für das vereinfachte Verfahren (bisheriges OTC) durch die neue Version, das One-Time Certificate for French securities (neues OTC) ersetzt werden.
Das neue OTC muss einmalig vor dem ersten Antrag auf Steuerermäßigung eingereicht werden und bleibt bis auf Widerruf gültig. Somit haben Kunden die Möglichkeit, sich für eine ständig gültige Anweisung zu entscheiden.
Auswirkungen auf Kunden
Das bisherige OTC verliert mit der letzten Migrationsphase ab 11. Juni 2018 seine Gültigkeit. Kunden, die von einer Quellensteuervorabbefreiung oder einer zügigen Rückerstattung für Wertpapiere mit französischer Quelle ab diesem Datum profitieren wollen, müssen folgendes Verfahren anwenden:
- Kunden, die ihr Konto bereits mit dem neuen OTC zertifiziert haben, gelten als ordnungsgemäß zertifiziert und müssen keine weiteren Maßnahmen treffen. Alle bisherigen OTCs, die zur Zertifizierung ihrer Konten vorliegen, werden mit der Zusendung des neuen OTC ungültig.
- Kunden, die ihr Konto bisher nicht durch das neue OTC zertifiziert haben, müssen dieses baldmöglichst, spätestens aber bis zum 7. Juni 2018 einreichen. Alle bisherigen OTCs, die zur Zertifizierung ihrer Konten vorliegen, werden ab 11. Juni 2018 ungültig und berechtigen nicht zur Erwirkung einer Befreiung bzw. zügigen Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen, falls das neue OTC nicht vorliegt.
Alle Anträge auf eine Quellensteuervorabbefreiung oder zügige Rückerstattung für nicht durch das neue OTC zertifizierte Konten werden abgelehnt.
Gebühren
Weder für OTCs, die zur Erneuerung der bis zum Migrationstag gültigen OTCs (für dasselbe Konto) gesendet werden, noch für die Neuausstellung eines neuen OTC (für 6er-Konten), das bereits für ein 7-stelliges CBF-Konto vorliegt, fallen Gebühren an.
OTCs, die für Konten eingereicht wurden, die bisher nicht zertifiziert wurden, werden gemäß dem Preisverzeichnis berechnet.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.