Announcement

Frankreich: Zwingend erforderliche Vollmacht – Erinnerung

Tax | France

Reference

Code
A18096
Service level
CBL
Last Updated
29.06.2018

Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass zwischen dem Endbegünstigten und seinem Vertreter, der die Dokumente in seinem Namen unterzeichnet, eine Vollmacht vorhanden sein muss. Dies gilt für die Formulare 5000 und 5001, die für eine Quellensteuerbefreiung oder die Standarderstattung erforderlich sind, für das Formular RPPM, das von ausländischen kollektiven Anlageinstrumenten (Collective Investment Vehicles; CIVs) bereitgestellt wird, sowie für alle anderen relevanten Dokumente.

Um der Aufforderung der französischen Steuerbehörde nachzukommen, werden die Kunden gebeten, Clearstream Banking gegebenenfalls eine Vollmacht wie folgt zur Verfügung zu stellen:

  • Eine Vollmacht pro Endbegünstigten und pro Vertreter
  • Die Vollmacht muss vom Endbegünstigten ausgefüllt und unterschrieben, gestempelt (für juristische Personen) und auf ein Datum vor dem Antrag auf Quellensteuerbefreiung datiert sein.
  • Die erste Vollmacht muss im Original oder als eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Diese gilt bis auf Widerruf als gültig, jedoch muss der Kunde, um den Befreiungs- oder Erstattungsprozess zu erleichtern, bei jedem neuen Antrag eine nicht beglaubigte Kopie mit Angabe der CBL-Referenz-ID der ursprünglichen Vollmacht vorlegen. Wurde bisher kein Original zur Verfügung gestellt, werden nicht beglaubigte Kopien abgelehnt.
  • Die Vollmacht muss auf Französisch oder Englisch sein. Eine Version in der Landessprache zusammen mit einer Version in Französisch oder Englisch ist ebenfalls akzeptabel, aber Vollmachten einzig in der Landessprache werden automatisch abgelehnt.

Gemäß den Anforderungen der französischen Steuerbehörden müssen Kopien ausländischer Dokumente von der französischen Botschaft oder dem Konsulat des Sitzlandes des Endbegünstigten beglaubigt werden.

Wichtiger Hinweis: Wird die Vollmacht nicht bei Bedarf vorgelegt, werden die Formulare 5000 und 5001, das Formular RPPM und alle anderen relevanten Dokumente abgelehnt. 

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zum Zertifizierungsprozess beachten Sie bitte den Market Taxation Guide – France (Securities held in BNP Paribas Securities Services).

Kunden können sich an den Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.