Finnland: Vollständige Kette der Vollmachten für Standardrückerstattungsanträge erforderlich
Reference
Clearstream Banking1 möchte die Kunden informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
beim Einreichen von finnischen Standarderstattungsanträgen über Clearstream Banking die gesamte Zwischenkette mit Vollmachten abgedeckt werden sollte.
Auswirkungen auf Kunden
Kunden, die die Quellensteuer auf finnische Dividenden im Rahmen des Standardrückerstattungsverfahrens über Clearstream Banking zurückfordern möchten, müssen sicherstellen, dass der Rückerstattungsantrag die erforderlichen vollständig ausgeführten Vollmachten wie folgt enthält:
1. Der Begünstigte des Rückerstattungsantrags ist der Clearstream Banking-Kunde:
- Eine vom Begünstigten ausgegebene Vollmacht an Clearstream Banking.
2. Der Begünstigte ist ein direkter Kunde des Clearstream Banking-Kunden:
- Eine von dem Begünstigten an den Clearstream Banking-Kunden ausgestellte Vollmacht, bei dem der Begünstigte sein Konto hat und
- Eine Vollmacht, die vom Clearstream Banking-Kunden an Clearstream Banking ausgegeben wurde.
3. Der Begünstigte ist ein indirekter Kunde des Clearstream Banking-Kunden:
- Eine von dem Begünstigten an die zwischengeschaltete Bank ausgestellte Vollmacht, bei der der Begünstigte sein Konto hat und
- Eine von der zwischengeschalteten Bank ausgestellte Vollmacht, bei dem der Begünstigte sein Konto bei dem Clearstream Banking-Kunden hat und
- Eine Vollmacht, die vom Clearstream Banking-Kunden an Clearstream Banking ausgegeben wurde.
Auf Anfrage der finnischen Steuerbehörden kann Clearstream Banking ihre Kunden auffordern, Belege für bereits bei den finnischen Steuerbehörden eingereichte Rückforderungen vorzulegen, wenn diese Vollmachten nicht mit den früheren Rückerstattungsanträgen eingereicht wurden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.