Kolumbien: Geänderte Quellensteuer- und Kapitalertragsteuersätze für bestimmte Erträgnisausschüttungen

04.01.2019

Clearstream Banking1 informiert die Kunden , dass mit Wirkung zum

1. Januar 2019

und nach der Verabschiedung des Steuergesetzes 1943 durch die kolumbianische Regierung am 28. Dezember 2018 wurden die Standardsteuersätze für bestimmte kolumbianische Erträgnisausschüttungen wie folgt geändert:

  • Der Quellensteuersatz auf Dividendenausschüttungen, die nicht auf Unternehmensebene besteuert werden, ist von 5 % auf 7,5 % gestiegen.
  • Der Quellensteuersatz auf Zinsausschüttungen, die an Begünstigte gezahlt werden, die nicht in einer Steueroase ansässig sind, ist von 14 % auf 5 % gesunken.
  • Der Kapitalertragsteuersatz, der auf Gewinne aus dem Verkauf von Schuldtiteln angewendet wird, ist von 14 % auf 5 % für Begünstigte gesunken, die nicht in einer Steueroase ansässig sind.

Weitere Informationen

Kunden können sich an den Clearstream Banking Tax Help Desk, den Clearstream Banking Client Services oder an Ihren Relationship Officer wenden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.