Estland: Erhöhung der Quellensteuer für bestimmte Dividendenausschüttungen
Reference
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2019
und nach der vorherigen Verabschiedung des Steuergesetzes durch das estnische Parlament im Jahr 2017 die Steuersätze für estnische Dividendenausschüttungen wie folgt geändert wurden:
- Der Standardsatz der Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen hat sich von 0 % auf 7 % erhöht, wenn die Dividende von einer estnischen Gesellschaft gezahlt wird, die dem niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 14 % unterliegt.
- Andere Dividendenausschüttungen unterliegen weiterhin 0 %.
Für steuerpflichtige Dividendenausschüttungen ist vorgesehen, dass eine Quellensteuerbefreiung möglich ist für Begünstigte, die entweder:
- Juristische Personen (diese Personen bleiben weiterhin für den 0 % Quellensteuersatz berechtigt) oder
- Natürliche Personen, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen für einen ermäßigten Steuersatz berechtigt sind.
Die operative Vorgehensweise, einschließlich der genauen Dokumentationspflichten für die Quellensteuerbefreiung, ist noch zu klären.
Wir beobachten weiterhin die auf dem Markt verfügbaren Informationen und werden, sobald verfügbar, weitere Informationen zur Verfügung stellen
Weitere Informationen
Kunden können sich an den Clearstream Banking Tax Help Desk, den Clearstream Banking Client Services oder an Ihren Relationship Officer wenden.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.