Frankreich: Neuer, ab dem 1. Januar 2020 geltender Kapitalertragsteuersatz - Erinnerung
Reference
Clearstream Banking1 erinnert ihre Kunden an die neuen Kapitalertragsteuersätze, die nach der Veröffentlichung der Nr. 2019-1479 vom 28. Dezember 2019 infolge der Verabschiedung des Finanzvorlage für 2020 gelten. Dies ist eine Ergänzung zu unserer Kundemitteilung. C20001.
Mit Wirkung zum
1. Januar 2020
gelten die folgenden Kapitalertragsteuersätzegelten für Dividenden aus französischer Quelle, die an nicht ansässige Begünstigte gezahlt werden:
- 28 % an juristische Personen und nicht offengelegte Empfänger. Bis zum 31. Dezember 2019 galt ein Satz von 30%. Dieser Standardsteuersatz kann im Rahmen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens oder durch innerstaatliche Rechtsvorschriften reduziert oder eliminiert werden.
- 12,8 % an ausländische Einzelpersonen. Dieser Satz ist im Vergleich zu 2019 unverändert. Dieser Standardsteuersatz kann im Rahmen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens reduziert oder eliminiert werden.
Auswirkungen auf Kunden
Der neue Standard-Quellensteuersatz von 28 % wird ab dem 1. Januar 2020 auf alle aus Frankreich stammenden Dividenden, die an nicht offengelegte Endbegünstigte gezahlt werden, angewandt.
Das derzeit geltende Verfahren für die Quellensteuerbefreiung, die zügige Rückerstattung oder die Standardrückerstattung bleiben unverändert.
Kunden müssen jedoch in Betracht ziehen, den korrekten Standardsteuersatz je nach ihrem Status und dem Jahr der Dividendenzahlung in ihrer Steuerbescheinigung zu verwenden, sofern dies relevant ist.
Bei der Standardrückerstattung wurden Dividendenzahlungen, die bis zum 31. Dezember 2019 bearbeitet wurden, mit dem Standardsteuersatz von 30 % versteuert. Dieser Satz ist als Grundlage für eine Steuerrückforderung zu betrachten.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Market Taxation Guide - France.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.