Frankreich: Standard-Rückerstattung – mögliche Verzögerung bei der Auszahlung der zurückgeforderten Beträge

27.03.2020

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass es zu Verzögerungen bei der Zahlung der zurückgeforderten Steuerbeträge kommen kann.

Hintergrund

An Clearstream Banking adressierte Standard-Rückerstattungen werden in der Regel aus der Geldreserve gezahlt, die sich aus den bei Dividendenzahlungen einbehaltenen Steuerbeträgen ergibt.

Im Rahmen der derzeitigen Eventualitäten haben viele Unternehmen beschlossen, die Hauptversammlungen, in denen sie über die Zahlung von Dividenden abstimmen, zu verschieben. Dies wird auch die Zahlung dieser Dividenden verzögern.

Folglich könnte Clearstream Banking aufgrund mangelnder Liquidität möglicherweise nicht in der Lage sein, alle angesprochenen Standard-Rückerstattungen zu zahlen.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die sich mit Standard-Rückerstattungsanträgen befassen, müssen sich der möglichen Verzögerung bei der Behandlung und Rückzahlung ihrer Forderung bewusst sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.