Italien: Jährliche Verlängerung der Sitzbescheinigung – Verlängerung der Frist bis zum 15. Juni 2020 für Ansässige bestimmter Länder, die vom Lockdown betroffen sind

08.04.2020

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden darüber, dass die italienischen Steuerbehörden die Möglichkeit bestätigt haben, die Gültigkeit der am 31. März 2020 abgelaufenen Sitzbescheinigungen bis zum 15. Juni 2020 zu verlängern. Dies erfolgt im Anschluss an den TaxFlash T20002 vom 23. März 2020.

Hintergrund

Die Sitzbescheinigungen, die zur Erlangung von Quellensteuerbefreiung für italienische Dividenden verwendet werden, laufen normalerweise am 31. März des auf das Jahr der Ausgabe folgenden Jahres ab.

Die weltweite Krise aufgrund von COVID-19 hat es bestimmten ausländischen Gebietsansässigen unmöglich gemacht, die Verlängerung ihrer Sitzbescheinigungen von ihren lokalen Steuerbehörden zu erhalten oder die Originale an ihre Verwahrer zu schicken.

Mit dem Rundschreiben Nr. 8 beantworteten die italienischen Steuerbehörden Fragen des italienischen Verbandes der Auslandsbanken (Associazione Italiana Banche Estere; AIBE) und der Intesa Sanpaolo und bestätigten, dass Artikel 103 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 18 vom 17. März 2020 auch auf Länder anwendbar ist, in denen ein ähnlicher Notstand herrscht wie in Italien.

Die Verlängerung ist immer dann anwendbar, wenn Clearstream Banking nachgewiesen hat, dass der ausländische Investor aufgrund des COVID-19-Notfalls in seinem Land, in dem er für Steuerzwecke ansässig ist, Schwierigkeiten hatte, eine erneute Sitzbescheinigung zu erhalten, oder nicht in der Lage war, eine solche zu erhalten.

Auswirkungen auf die Kunden

Gemeinsam mit unserem lokalen Partner analysieren wir noch immer die Möglichkeit der Anwendung dieser Gültigkeitsverlängerung und die Kontrollen, die eingeführt werden müssen, um diese Möglichkeit zu bieten. Intesa führt derzeit Gespräche mit der AIBE, und wir rechnen damit, bis Ende dieser Woche weitere Einzelheiten zu erfahren.

Vorerst ist keiner der bestehenden Sitzbescheinigungen, die bei Clearstream Banking registriert sind, verlängert worden.

Bitte beachten Sie die Kundenmitteilung C20011 für alternative Zertifizierungslösungen während dieser Notfallperiode.

Wir werden die Situation weiter beobachten und Sie informieren, sobald weitere Einzelheiten verfügbar sind.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.