Announcement

Frankreich: Anwendung der Begünstigungen des Steuerabkommens für spanische OGAWs durch die französischen Steuerbehörden geklärt

Tax | France

Reference

Code
C20039
Service level
CBL | CEU OneClearstream
Last Updated
10.09.2020

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden darüber informieren, dass die französischen Steuerbehörden kürzlich klargestellt haben, dass spanische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) als Ansässige im Sinne des zwischen Frankreich und Spanien unterzeichneten Steuerabkommens gelten. 

Mit

sofortiger Wirkung

haben Spanische OGAW Anspruch auf den 15-prozentigen Steuersatz des Abkommens auf ihre gesamten Dividenden aus französischen Quellen.

Hintergrund

Bis zu dieser Bestätigung durch die französischen Steuerbehörden war unklar, ob spanische OGAW in den Genuss des ermäßigten Satzes kommen können, wie er im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Frankreich vorgesehen ist über:

  • die gesamten Dividenden aus französischer Quelle oder
  • nur für Teile dieser Dividenden, die den Rechten entsprechen, die in Spanien ansässige Personen an diesen OGAW halten und die für diese Ansässigen steuerpflichtig sind.

Es wurde nun klargestellt, dass in Spanien gegründete OGAW (Instituciones de inversión colectiva "), die in Spanien der spanischen Körperschaftssteuer (" impuesto sobre Sociedades ") zu einem Satz von 1% unterliegen, auch für DBA-Zwecke als in Spanien ansässige Personen gelten und für ihre gesamten Dividenden aus französischen Quellen den DBA-Satz von 15% in Anspruch nehmen können.

Auswirkungen auf die Kunden

Kunden, die die Vorteile des DBA im Namen eines spanischen OGAW in Anspruch nehmen, müssen in Formular 5000 (Kasten VII) nicht mehr den Prozentsatz der Aktien angeben, die von in Spanien ansässigen Personen gehalten werden, und können nun in den Genuss einer vollständigen Entlastung an der Quelle, eines schnellen oder standardmäßigen Rückerstattungsverfahrens kommen. 

Ausführliche Einzelheiten zu den anwendbaren Verfahren und den einzureichenden Unterlagen finden Sie in unserem Market Taxation Guide – France.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.