Italien: Erinnerung: Jährliche Verlängerung der Sitzbescheinigung

08.01.2021

Um ein Quellensteuerbefreiung von Dividenden aus italienischen Aktien, die im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 gezahlt wurden, zu erhalten, müssen die Kunden von Clearstream Banking1 sicherstellen, dass wir spätestens bis zum

12. März 2021

das erneuerte Sitzbescheinigung für berechtigte Begünstigte erhalten.

Die Gültigkeit der Sitzbescheinigungen, die wir derzeit für nicht ansässige Begünstige halten, die berechtigt sind, Steuerbefreiungen auf Dividenden aus italienischen Aktien zu erhalten, läuft am 31. März 2021 aus.

Ermäßigte Steuersätze stehen für Endbegünstigte zur Verfügung, die die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:

1.20 %:

Unter der Voraussetzung, dass gemäß Rundschreiben 32/E 2011:

  • der Endempfänger der Dividende seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat und in seinem Sitzland der Körperschaftsteuer unterliegt und
  • die Einrichtung der Begünstigten-/Dividendenausschüttung ist nicht Teil eines "Steuervermeidungsmechanismus".

11 %:

Vorausgesetzt, der Empfänger der Dividende ist:

  • eine Einheit, die als Pensionsfonds gegründet ist und
  • ein steuerlich Ansässiger in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Land, die in der von den italienischen Steuerbehörden veröffentlichten "weißen Liste" steht.

Abkommensatz:

Vorausgesetzt, dass der Endbegünstigte der Dividende Anspruch auf einen ermäßigten Kapitalertragsteuersatz gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen seinem Sitzland und Italien hat.

Gültigkeitskriterien für die Sitzbescheinigung

Eine von der lokalen Steuerbehörde des Begünstigten ausgestellte Sitzbescheinigung wird akzeptiert, sofern sie den vollständigen Namen, die Adresse und die Steuernummer des Begünstigten (falls vorhanden) und bescheinigt, dass der Begünstigte:

  • in seinem Sitzland der direkten Besteuerung unterliegt,
  • ein Ansässiger ist gemäß Artikel 4 des DBA zwischen seinem Sitzland und Italien und
  • (um den ermäßigten Steuersatz von 1,20% zu erhalten) der Körperschaftsteuer in seinem Sitzland unterliegt oder
  • (um den 11% reduzierten Steuersatz zu erhalten) als ein Pensionsfonds eingerichtet ist.

N.B.: Diese Angaben sind obligatorisch.

Die Sitzbescheinigung muss am oder nach dem 1. Januar 2021 von der lokalen Steuerbehörde des jeweiligen Begünstigten unterzeichnet und gestempelt und spätestens am 12. März 2021 bei Clearstream Banking eingegangen sein.

Einreichen der Dokumente

Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass ein Original jederausgefüllten Sitzbescheinigung zusammen mit einem Begleitschreiben mit den obligatorischen Angaben zur Kundennummer und der Steueridentifikationsnummer (TIN) jedes Begünstigten, die mit der TIN identisch sein muss, die in der bereits vom jeweiligen Begünstigten bereitgestellten One-Time Master Instruction (OTMI) enthalten ist, übersandt werden muss.

Die Sitzbescheinigung (mit dem Begleitschreiben) ist an die folgende Adresse zu senden:

Clearstream Operations Prague s.r.o.
Attn: PTR - Tax Services
Futurama Business Park Building B
Sokolovska 662/136b
CZ-18600 Prague 8
Tschechische Republik

Wichtige Erinnerung

Wenn für einen Dividendenzahlungstag die folgenden Unterlagen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorliegen, wird der maximale Steuersatz von 26 % angewendet:

  • Die neue One-Time Master Instruction (OTMI), die korrekt ausgefüllt und unterzeichnet ist und
  • Eine erneuerte jährliche Sitzbescheinigung und, falls zutreffend,
  • eine Liste der Begünstigten für italienische Aktien pro Zahlung (über die Clearstream Banking Upload BO List Anwendung).

Weitere Informationen

Die Sitzbescheinigung und das OTMI sind auf unserer Website verfügbar unter Tax Forms to use – Italy.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.